Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE RL) – Dokumentationsvorgaben werden befristet ausgesetzt

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 5. Dezember 2019 für die organisierten Krebsfrüherkennungsprogramme Darmkrebs und Zervixkrazinome beschlossen, die Dokumentationsvorgaben befristet auszusetzen. Der Beschluss wurde vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 1. Januar 2020 in Kraft. Der Beschluss sieht vor, dass die Erfüllung der Dokumentationsvorgaben der oKFE-RL zunächst keine Voraussetzung für die Vergütung der jeweiligen Leistung sind und die Leistungserbringer für die Zeit der Befristung von der Dokumentation und Datenübermittlung nach der oKFE-RL entbunden sind. Das Ende der Befristung ist zum momentanen Zeitpunkt noch nicht bekannt, muss aber drei Monate vorab im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Vom Beschluss unberührt ist der Beginn des Screenings auf Zervixkarzinome zum 1. Januar 2020.

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