IQTIG erstellt erstmals Spezifikation für eine Strukturabfrage

Das IQTIG stellt erstmals eine Spezifikation für eine Strukturabfrage zur Verfügung. Die Spezifikation zur Strukturabfrage gemäß "Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur" (QSFFx-RL) richtet sich in einem ersten Schritt an Softwareanbieter. Die Leistungserbringer sollen in den entsprechenden Krankenhäusern die Spezifikation zur Dokumentation ihrer QS-Ergebnisse einsetzen.

Am 14. Mai 2020 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) das IQTIG erstmals mit der Übernahme von Aufgaben gemäß der QSFFx-RL beauftragt. Diese Beauftragung beinhaltet u.a. die Erstellung der Erstfassung der Spezifikation sowie sämtlicher im Zuge von Änderungen der QSFFx-RL erforderlichen Änderungen der Spezifikation. Mit Hilfe der Spezifikation soll die technische Umsetzung der erforderlichen, bundeseinheitlichen Datenerhebung für das Nachweisverfahren im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz. 1 oder 2 QSFFx-RL sichergestellt werden.

Eine Spezifikation besteht aus Dateien für die technische Realisierung, Softwareprodukten zum Einsatz bei den Verfahrensteilnehmern und Dokumenten zur Erläuterung der Umsetzung. Ziel der Spezifikationen ist eine identische Umsetzung der Vorgaben. Dies erhöht die Dokumentationsqualität und sorgt für ein höchstes Maß an Datenschutz. Die verschiedenen Spezifikationen gemäß der bestehenden QS-Richtlinien werden für jedes Erfassungsjahr vom IQTIG entwickelt und vom G-BA beschlossen.

Eine Übersicht über die vom IQTIG erstellten Spezifikationen finden Sie hier.

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Marc Kinert
Leiter Stabsbereich Presse und Kommunikation

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