Qualitätsverträge: Informationen zur Registrierung online verfügbar

Nach dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) können Krankenhausträger und Krankenkassen zeitlich befristete Qualitätsverträge zur Förderung der Qualität in der stationären Versorgung abschließen. Ziel ist zu erproben, ob sich durch die Vereinbarung von Anreizen im Zusammenhang mit höherwertigen Qualitätsanforderungen eine Verbesserung der stationären Versorgung erreichen lässt.

Vertragspartner von Qualitätsverträgen sind Krankenkassen bzw. Zusammenschlüsse von Krankenkassen sowie Krankenhausträger. Beide Parteien können nach § 110a Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Qualitätsverträge im Rahmen der vier vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegten Leistungsbereiche abschließen.

Zu jedem Qualitätsvertrag ist von den Vertragspartnern ein Projektplan zu erstellen, der durch das IQTIG geprüft wird. Er ist Teil der Unterlagen, die zur Registrierung der Qualitätsverträge beim IQTIG erforderlich sind. Die Registrierung ist für alle Qualitätsverträge verpflichtend (vgl. § 6 Absatz 3 der Rahmenvereinbarung).

Der G-BA hat die Konzepte des IQTIG zu vorbereitenden Workshops, Projektplänen der Vertragspartner sowie zur Registrierung der Qualitätsverträge am 20. Dezember 2018 freigegeben.

Weitere Informationen

Marc Kinert
Leiter Stabsbereich Presse und Kommunikation

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