Qualitätsabhängige Zu- und Abschläge

Im Jahr 2017 wird das IQTIG ein erstes Konzept für qualitätsabhängige Zu- und Abschläge für Krankenhäuser vorlegen. Bis Ende Juni soll es eine Empfehlung aussprechen, welche Leistung bzw. welcher Leistungsbereich sich für ein erstes Projekt eignet. Bis Ende 2017 soll dann in einem zweiten Entwicklungsschritt geprüft werden, ob weitere Leistungen oder Leistungsbereiche hierfür in Frage kommen. Hintergrund ist das Krankenhausstrukturgesetz. Demnach soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) einen Katalog von Leistungen oder Leistungsbereichen beschließen, die sich für eine qualitätsabhängige Vergütung mit Zu- und Abschlägen eignen (§ 136b SGB V).

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Marc Kinert
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