Qualitätsberichte der Krankenhäuser: IQTIG veröffentlicht Empfehlungen zu Indikatoren und Kennzahlen zum Erfassungsjahr 2020

Nach § 136b SGB V sind alle in Deutschland zugelassenen Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet, jedes Jahr einen Strukturierten Qualitätsbericht vorzulegen. Die Berichte beinhalten Informationen über die Struktur eines Krankenhauses, seine Leistungsangebote und die Behandlungsergebnisse in einzelnen Versorgungsbereichen. Eine Grundlage der Berichte sind die Daten der externen stationären Qualitätssicherung.

Im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) empfiehlt das IQTIG jährlich, für welche Qualitätsindikatoren und Kennzahlen gemäß der „Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern“ (QSKH-RL) und der „Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung“ (DeQS-RL) die Indikator-/Kennzahlwerte, die Referenzbereiche und die Ergebnisse aus dem Strukturierten Dialog veröffentlicht werden sollen.

Für das Erfassungsjahr 2020 gibt es insgesamt 428 Qualitätsindikatoren und 129 Kennzahlen in den QS-Verfahren nach QSKH-RL und DeQS-RL. Auf Grundlage der Empfehlungen des IQTIG fasste der G-BA am 16. September 2021 den Beschluss, dass für das Erfassungsjahr 2020 die Ergebnisse zu 155 Indikatoren und 53 Kennzahlen (insgesamt 208 Ergebnisse) zu veröffentlichen sind.

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Marc Kinert
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