Grundsätze zur Einbeziehung
Als Expertin oder Experte haben Sie die Möglichkeit, an der Durchführung bzw. Weiterentwicklung der externen Qualitätssicherung im deutschen Gesundheitswesen teilzuhaben. Dazu gehören beispielsweise die Neu- und Weiterentwicklung von Qualitätssicherungsverfahren, die Durchführung von Qualitätssicherungsverfahren im Regelbetrieb oder die Entwicklung von Patientenbefragungen.
Möglichkeiten zur Mitwirkung stehen unter anderem in den Expertengremien auf Bundesebene, den Bundesfachkommissionen und Expertenpanels zur Verfügung. Im Folgenden finden Sie die Grundsätze, die für die Einbeziehung als Expertin oder Experte in einem beratenenden Gremium des IQTIG gelten. Sie sind die Grundvoraussetzung für eine gemeinsame Zusammenarbeit.