Grundsätze zur Einbeziehung
Als Expertin oder Experte haben Sie die Möglichkeit, an der Durchführung bzw. Weiterentwicklung der externen Qualitätssicherung im deutschen Gesundheitswesen teilzuhaben. Dazu gehören beispielsweise die Neu- und Weiterentwicklung von Qualitätssicherungsverfahren, die Durchführung von Qualitätssicherungsverfahren im Regelbetrieb oder die Entwicklung von Patientenbefragungen.
Möglichkeiten zur Mitwirkung stehen unter anderem in den Expertengremien auf Bundesebene, den Bundesfachkommissionen und Expertenpanels zur Verfügung.
Grundsätze der Abteilung Verfahrensmanagement (Regelbetrieb der QS-Verfahren)
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Grundsätze der Abteilung Verfahrensmanagement