Abgabe des Abschlussberichts zur Prüfung der Ableitung von planungsrelevanten Qualitätsindikatoren aus Strukturrichtlinien und Mindestmengenregelungen des G-BA
Das IQTIG hat seinen Bericht zur Prüfung der Ableitung planungsrelevanter Qualitätsindikatoren aus Strukturrichtlinien und Mindestmengenregelungen am 27. April 2018 fristgerecht an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) abgegeben. Der G-BA hatte das IQTIG am 18. Mai 2017 beauftragt, „zu prüfen, ob aus den vorhandenen Richtlinien zur Strukturqualität gemäß § 136 Abs. 1 Nr. 2 SGB V und zu den Mindestmengenregelungen (Mm-R) gemäß § 136b Abs. 1 Nr. 2 SGB V planungsrelevante Qualitätsindikatoren ableitbar sind, die gemäß den Vorgaben der Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren (plan. QI-RL) zumindest dazu geeignet sind, qualitativ unzureichende Qualitätsergebnisse zu identifizieren (§ 3 Abs. 2 plan. QI-RL).“ Weiterhin sollten „für die Mindestmengenregelungen für Leber- und Nierentransplantation entsprechend Anlage 1 Mm-R“ „soweit methodisch möglich, konkrete Umsetzungsvorschläge“ vorgelegt werden.
Zu dem Auftrag ist am 19. Februar 2018 vom IQTIG ein Vorbericht vorgelegt worden, zu dem 36 Stellungnahmen von nach § 137a Abs. 7 zu beteiligenden Organisationen bzw. Mitgliedern aus den Bundesfachgruppen eingegangen sind. Der Abschlussbericht, die eingegangenen Stellungnahmen und deren Würdigung können vom IQTIG erst nach Abschluss der Beratungen in den Gremien des G-BA veröffentlicht werden.
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Marc Kinert
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