Erfolgreiche Infoveranstaltung des IQTIG zum Verfahren QS ambulante Psychotherapie

Berlin, 23. September 2024 - Am 1. Januar 2025 startet in Nordrhein-Westfalen die regionale Erprobung des Qualitätssicherungsverfahrens "psychotherapeutische Versorgung gesetzlich Krankenversicherter“ (QS ambulante Psychotherapie). Das IQTIG hat auf einer Regionalkonferenz die an der Erprobung teilnehmenden Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie die erweiterte Fachöffentlichkeit ausführlich über Inhalt und Ablauf des Erprobungsbetriebs informiert. Schwerpunktthemen der Informationsveranstaltung waren das neue QS-Verfahren selbst, seine Qualitätsindikatoren und Datenflüsse sowie die Durchführung und Ziele der insgesamt sechsjährigen Erprobung.
Aufzeichnungen der beiden Veranstaltungsnachmittage via Audio und Foliensatz werden in Kürze für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer bereitgestellt.
Erprobung des QS-Verfahrens
Laut Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 18. Januar 2024 soll das QS-Verfahren QS ambulante Psychotherapie am 1. Januar 2025 mit einem regional begrenzten Erprobungsbetrieb in Nordrhein-Westfalen starten, der zum 31. Dezember 2030 endet. Über einen Zeitraum von sechs Jahren soll die regionale Erprobung dazu dienen, technische, organisatorische und inhaltliche Aspekte des Verfahrens zu prüfen. Dazu werden in zwei aufeinander folgenden zweijährigen Erfassungszeiträumen Daten mittels einer fallbezogenen Dokumentation der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und mittels einer Patientenbefragung erhoben, ausgewertet und berichtet.
Die Erprobung unterliegt einer wissenschaftlichen Begleitevaluation durch das IQTIG. Ein zentrales Element der regionalen Erprobung ist die Durchführung von Regionalkonferenzen unter Einbindung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Fachöffentlichkeit. Ab dem Vorliegen der ersten Ergebnisse im dritten Jahr der Erprobung werden auf den Regionalkonferenzen die vorläufigen Ergebnisse berichtet und gemeinsam diskutiert.
Nach Ablauf des Erprobungszeitraums entscheidet der G-BA über die bundesweite Einführung des QS-Verfahrens.

Hintergrund des QS-Verfahrens
§136a Abs. 2a SGB V verpflichtet den G-BA zur Erstellung einer Richtlinie für ein einrichtungsübergreifendes sektorspezifisches QS-Verfahren für die ambulante psychotherapeutische Versorgung. Vor diesem Hintergrund hat der G-BA das IQTIG mit der Entwicklung des Verfahrens QS ambulante Psychotherapie beauftragt und in der "Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung" (DeQS-RL) die entsprechenden Regelungen normiert.
Die Messung und Bewertung der Versorgungsqualität basiert auf Qualitätsindikatoren (QI). Die QI sind zum einen auf Basis einer fallbezogenen QS-Dokumentation definiert. Diese findet durch die Leistungserbringer statt. Zum anderen werden QI auf der Grundlage einer Patientenbefragung berechnet. Hierzu wird Patientinnen und Patienten nach Abschluss ihrer Therapie ein Fragebogen nach Hause geschickt. Die Teilnahme für Patientinnen und Patienten ist anonym und freiwillig.
Ziel des QS-Verfahrens
Übergeordnetes Ziel des QS-Verfahrens ist die Beurteilung und Förderung der Versorgungsqualität ambulant durchgeführter Psychotherapien. Adressiert werden ambulante einzelpsychotherapeutische Behandlungen erwachsener, gesetzlich versicherter Patientinnen und Patienten mit Kurz- oder Langzeittherapie, die von ärztlichen oder Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit einem gemäß Psychotherapie-Richtlinie anerkannten psychotherapeutischen Verfahren durchgeführt werden.
Kontakt
Dr. Theresa Beddig, Mira Hassan: verfahrenssuppor(at)iqtig.org

Weitere Informationen

Marc Kinert
Leiter Stabsbereich Presse und Kommunikation

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