IQTIG veröffentlicht Empfehlungen zur Weiterentwicklung von weiteren sechs QS-Verfahren

Berlin, 18. Oktober 2024 – Das IQTIG hat einen weiteren Abschlussbericht zu den „Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Verfahren der datengestützten gesetzlichen Qualitätssicherung“ veröffentlicht. Auf Basis der Ergebnisse der ersten drei Modellverfahren (QS PCI, QS HSMDEF und QS KEP) hat das IQTIG nun für weitere sechs Verfahren der DeQS-RL geprüft, inwieweit Aufwände reduziert werden können und sich das Verhältnis von Aufwand und Nutzen optimieren lässt.

„Mit unseren Empfehlungen wollen wir dazu beitragen, die externe Qualitätssicherung weiter zu verbessern und zu verschlanken“, sagt Institutsleiter Prof. Claus-Dieter Heidecke. „Veränderungen wollen wir da anstoßen, wo sie zu einer besseren medizinischen Versorgung der Patientinnen und Patienten führen. Gleichzeitig wollen wir die Krankenhäuser dabei unterstützen, die gesetzlich erforderlichen QS-Daten möglichst effizient und aufwandsarm zu dokumentieren. Wir sind überzeugt davon: Wenn unsere Empfehlungen an den Gemeinsamen Bundesausschuss in der Praxis umgesetzt werden, können wir beide Ziele erreichen.“
Der Abschlussbericht enthält Empfehlungen zur Weiterführung, Überarbeitung oder Abschaffung der Qualitätsindikatoren der QS-Verfahren Koronarchirurgie und Eingriffe an Herzklappen (QS KCHK), Ambulant erworbene Pneumonie (QS CAP), Mammachirurgie (QS MC), Karotis-Revaskularisation (QS KAROTIS), Dekubitusprophylaxe (QS DEK) und Hüftgelenkversorgung (QS HGV). Durch die Empfehlungen des IQTIG zu diesen QS-Verfahren könnten zukünftig mehr als ein Drittel der Dokumentationsaufwände bei den Krankenhäusern für die Qualitätssicherung eingespart werden.
Darüber hinaus hat das IQTIG Weiterentwicklungsbedarf, insbesondere hinsichtlich der Erfassung der Indikationsqualität in den Verfahren der externen Qualitätssicherung identifiziert. Hierzu sind zukünftig weitergehende Überlegungen notwendig, um von dem bisherigen Vorgehen der indikatorenbasierten Überprüfung einer adäquaten Indikationsstellung hin zu einer übergreifenden Prüfung der Indikationsqualität anhand der dahinterliegenden relevanten Prozesse und Strukturen zu gelangen.

Auftrag ist weiterer Schritt zur Weiterentwicklung der datengestützten Qualitätssicherung
Grundlage des Abschlussberichts des IQTIG ist der Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 19. Januar 2023. Hintergrund ist der Eckpunktebeschluss des G-BA vom 21. April 2022, in welchem Maßnahmen zur Aufwandsreduktion und Effizienzsteigerung der externen Qualitätssicherung beschlossen wurden. Der G-BA hat das IQTIG dementsprechend beauftragt, 15 der 16 datengestützten QS-Verfahren unter der „Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung“ (DeQS-RL) zu überprüfen. Davon ausgenommen ist das Verfahren QS ambulante Psychotherapie, das am 1. Januar 2025 in Nordrhein-Westfalen in die regionale Erprobung startet.
Der Abschlussbericht zu den ersten drei geprüften QS-Verfahren Perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie (QS PCI), Versorgung mit Herzschrittmachern und implantierbaren Defibrillatoren (QS HDMDEF) und Knieendoprothesenversorgung (QS KEP) wurde bereits im November 2023 veröffentlicht. Den Abschlussbericht für die übrigen sechs QS-Verfahren Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen (QS WI), Cholezystektomie (QS CHE), Nierenersatztherapie (QS NET), Transplantationsmedizin (QS TX), Perinatalmedizin (QS TX) und Gynäkologische Operationen (QS GYN-OP) wird das IQTIG dem G-BA am 14. März 2025 vorlegen.
Aufgabengebiet des IQTIG in der externen Qualitätssicherung
Das Aufgabengebiet des IQTIG ist die vergleichende einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung der Gesundheitsversorgung nach §136 ff SGB V. Als Stiftungseinrichtung des G-BA ist das Institut fachlich unabhängig (§ 137a Abs. 1 SGB V). Das IQTIG arbeitet vor allem im Auftrag des G-BA, kann aber auch vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beauftragt werden.
Diese Pressemitteilung steht auch als PDF-Download zur Verfügung.

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Marc Kinert
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