Neues Verfahren QS Sepsis startet am 1. Januar 2026 in den Regelbetrieb

Berlin, 4. September 2025 - Zum 1. Januar 2026 startet das neue Qualitätssicherungsverfahren Diagnostik und Therapie der Sepsis (QS Sepsis) in den bundesweiten Regelbetrieb. Das neue QS-Verfahren zielt darauf ab, die Versorgungsqualität der stationären Sepsisversorgung zu verbessern und die Sterblichkeit sowie neu auftretende Morbiditäten von Patientinnen und Patienten mit Sepsis zu reduzieren.

Dazu werden qualitätsrelevante Aspekte, wie z. B. die Durchführung eines Screenings zur Risikoabschätzung, das Vorhalten eines Antibiotic-Stewardship-Teams und die Schulung des medizinischen und pflegerischen Personals zur Erkennung, Risikoeinstufung und Therapie der Sepsis mittels einer fall- und einrichtungsbezogenen QS-Dokumentation sowie auf Basis von Sozialdaten bei den Krankenkassen erhoben und vergleichend dargestellt. 
In Stellungnahmeverfahren gemäß Teil 1 § 17 der “Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung” (DeQS-RL) sollen die Ergebnisse daraus bewertet werden.
Das Verfahren richtet sich an alle nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser, die gesetzlich versicherte erwachsene Patientinnen und Patienten mit Sepsis behandeln. Standorte von Fachkrankenhäusern und Fachabteilungen sowie Schwerpunkte (gemäß § 2 Abs. 2 der Ergänzung der Themenspezifischen Bestimmungen dieses Verfahrens), die keine oder nur in Ausnahmefällen erwachsene Sepsispatientinnen und -patienten behandeln oder diese regelhaft verlegen, werden aus dem QS-Verfahren ausgeschlossen. 

Das QS-Verfahren Sepsis startet gemäß § 19 der Themenspezifischen Bestimmungen dieses Verfahrens mit einer dreijährigen Übergangsregelung (Erfassungsjahre 2026 bis 2028) in den Regelbetrieb. In dieser Zeit findet eine Erprobung des QS-Verfahrens statt, währenddessen regulär keine Maßnahmen der Stufe 2 im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens nachDeQS-RL Anwendung finden. Für das erste Erfassungsjahr 2026 ist außerdem die einrichtungsbezogene Veröffentlichung der Ergebnisse zum QS-Verfahren Sepsis ausgesetzt. 
Leistungserbringer können sich über das Informationsschreiben des IQTIG zum Verfahren QS Sepsis informieren.
Weiterhin stellt das IQTIG das QS-Verfahren auf landesbezogenen und -übergreifenden Veranstaltungen der Landesarbeitsgemeinschaften (LAG) Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Thüringen vor. Informationen zu den Terminen und zur Teilnahme sind bei den jeweiligen LAG erhältlich. 
Diese Pressemitteilung steht auch als PDF-Download zur Verfügung.

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Marc Kinert
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