Strukturelle und personelle Ausstattung von Perinatalzentren: IQTIG hat am 1. Januar 2021 vierte Strukturabfrage gestartet

Krankenhausstandorte, die sehr kleine Frühgeborene behandeln, sind seit Anfang 2018 verpflichtet Angaben zur strukturellen sowie personellen Ausstattung der Einrichtung an das IQTIG zu übermitteln. Damit soll geprüft werden, ob diese Perinatalzentren (Versorgungsstufe I und II) bzw. Einrichtungen mit perinatalem Schwerpunkt (Versorgungsstufe III) die festgelegten strukturellen und personellen Voraussetzungen einhalten.

Das IQTIG nimmt die Daten der Strukturabfrage zwischen dem 1. Januar und dem 15. Februar 2021 entgegen. Bis 1. März 2021 sind noch Korrekturen der übermittelten Angaben möglich. Zur Übermittlung der Daten steht das Mailpostfach nicu(at)iqtig.org zur Verfügung.

Die erfassten Daten beziehen sich jeweils auf das Jahr zuvor. Im Januar 2021 werden demnach die Daten aus dem Erfassungsjahr 2020 erhoben. Im vergangenen Jahr beteiligten sich 309 Einrichtungen an der Strukturabfrage. Nach Auswertung der Daten übergibt das IQTIG seinen Bericht an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), der dann über Ergänzungen oder Weiterentwicklungen der entsprechenden Qualitätssicherungs-Richtlinie entscheidet.

Grundlage für die Abfrage ist die "Qualitätssicherungs-Richtlinie für Früh- und Reifgeborene" (QFR-RL) des G-BA. Perinatalzentren sind Spezialkliniken, die sich auf die medizinische Behandlung sehr kleiner Frühgeborener mit einem Geburtsgewicht von unter 1.500 Gramm spezialisiert haben. Frühchen mit einem Geburtsgewicht von mehr als 1.500 Gramm können auch von Einrichtungen mit perinatalem Schwerpunkt (Versorgungsstufe III) versorgt werden.

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Marc Kinert
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