Berlin, 1. Januar 2026 - Das IQTIG führt im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) jedes Jahr eine Abfrage zur strukturellen und personellen Ausstattung von Perinatalzentren durch. Die Daten werden vom IQTIG zwischen dem 1. Januar und dem 15. Januar  eines Jahres entgegengenommen. Bis 15. Februar sind Korrekturen der übermittelten Angaben möglich. Zur Übermittlung der Daten steht ein Login-Portal des IQTIG sowie das Mailpostfach nicu(at)iqtig.org zur Verfügung.

Die erfassten Daten beziehen sich jeweils auf das Jahr zuvor: Im Januar 2026 werden demnach die Daten aus dem Erfassungsjahr 2025 erhoben. Im vergangenen Jahr beteiligten sich 311 Einrichtungen an der Strukturabfrage.

Nach Auswertung der Daten übergibt das IQTIG seinen Bericht an den G-BA, der dann über Ergänzungen oder Weiterentwicklungen der entsprechenden Qualitätssicherungs-Richtlinie entscheidet.
Grundlage für die Abfrage ist die "Qualitätssicherungs-Richtlinie für Früh- und Reifgeborene" (QFR-RL) des G-BA.
Perinatalzentren sind Spezialkliniken, die sich auf die medizinische Behandlung sehr kleiner Frühgeborener mit einem Geburtsgewicht von unter 1.500 Gramm spezialisiert haben. Frühchen mit einem Geburtsgewicht von mehr als 1.500 Gramm können auch von Einrichtungen mit perinatalem Schwerpunkt (Versorgungsstufe III) versorgt werden.

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Marc Kinert
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