Mandantenfähige Datenbank - Implementierung - Stufe 1
Auftragsdetails | |
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Auftragsname | Mandantenfähige Datenbank - Implementierung - Stufe 1 |
Auftragsdatum | 14.05.2020 |
Abgabefrist | 30.04.2021 |
Abgabe | 30.04.2021 (termingerecht) |
Status | abgegeben |
Beauftragung | Erstellung einer mandantenfähigen Datenbank gemäß der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) |
Beteiligungsverfahren | nein |
Auftragsinhalt
Das IQTIG wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beauftragt, unter Berücksichtigung der Vorgaben der "Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung" (DeQS-RL) sowie datenschutzrechtlicher Belange wie insbesondere der Zweckbindung und der Erfordernisse zur Nutzung der Qualitätssicherungsdaten, eine mandantenfähige Datenbank (M-DB) zu erstellen. Bei der Erstellung der M-DB sollen die Landesarbeitsgemeinschaften (LAGen) einbezogen werden. Bei der Erstellung der M-DB ist zu unterscheiden zwischen dem Inhalt der Datenbank, der Zugriffberechtigung sowie. der technischen Umsetzung.
In Stufe 1 muss die M-DB es den LAGen über die beauftragen Auswertungsstellen ermöglichen, entsprechend der DeQS-RL)ihre durch die Richtlinie begründeten Aufgaben zu erfüllen. Dabei ist zu beachten, dass die hierfür notwendigen, ergänzenden Auswertungen bedarfsweise für eine differenzierte Analyse von Auffälligkeiten, für gesonderte und punktuell auftretende Fragen im Rahmen von Stellungnahmeverfahren, für die Durchführung von QS-Maßnahmen, für die Plausibilisierung der von der Bundesstelle zu Verfügung gestellten Auswertungen oder für die Unterstützung der Organisationen im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung nach § 17 eingesetzt werden sollen. Eine doppelte Erstellung von landesbezogenen Auswertungen ist keine Aufgabe der Auswertungsstelle nach § 10 Teil 1 DeQS-RL. Eine Überführung aller Daten der M-DB in den Datenbestand der Auswertungsstelle ist in der Richtlinie nicht vorgesehen.
Die M-DB muss den aktuellen Datenbestand des jeweiligen Bundeslandes enthalten. Der Datenbestand und seine Aktualität entsprechen dem Stand, den das IQTIG selbst für die Rückmeldeberichte nutzt (unabhängig von der Freigabe der Bundesauswertungen durch den G-BA). Die M-DB muss den aktuellen Datenbestand getrennt für jedes einzelne länderbezogene QS-Verfahren auf Bundeslandebene und bei bundesbezogenen QS-Verfahren auf Bundesebene des jeweiligen Bundeslandes enthalten. Die Daten müssen geprüft und aufbereitet sowie patienten- und leistungserbringerpseudonymisiert sein. Änderungen an dem Datensatz sind nur durch das IQTIG möglich. Die Löschfristen der DeQS-RL sind zu beachten.
Die erste Stufe der mandantenfähigen Datenbank ist zum 30. April 2021 zur Nutzung bereitzustellen.