Aufwandsschätzung Datenvalidierung (esQS)
Auftragsdetails | |
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Auftragsname | Aufwandsschätzung Datenvalidierung (esQS) |
Auftragsdatum | 16.07.2020 |
Abgabefrist | 28.02.2021 |
Abgabe | 28.02.2021 (termingerecht) |
Status | abgegeben |
Beauftragung | Aufwandsschätzung des Datenvalidierungs-verfahrens gemäß § 9 QSKH-RL |
Beteiligungsverfahren | nein |
Auftragsinhalt
Das IQTIG wird mit einer Aufwandsschätzung des Datenvalidierungsverfahrens gemäß § 9 "Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern" (QSKH-RL) beauftragt.
Dabei sind folgende Aspekte zu prüfen:
- Die Aufwandsschätzung soll sich primär auf den gezielten Datenabgleich beziehen sowie die weiteren in § 9 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 QSKH-RL genannten Verfahrenselemente der Datenvalidierung Statistische Basisprüfung und Stichprobenverfahren mit Datenabgleich berücksichtigenund sowohl den Aufwand bei den von der Datenvalidierung gemäß § 9 QSKH-RL betroffenen Krankenhausstandorten als auch den Aufwand bei den mit der Durchführung der Datenvalidierung beauftragten Stellen (auf Landesebene beauftragte Stellen, IQTIG, MDK) umfassen. Hierbei sind auch die Aufwände mit zu berücksichtigen, die im Zusammenhang mit der Durchführung und Koordination der Datenvalidierung gemäß der Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren (plan. QI-RL) entstehen.
- Anhand des Verhältnisses von Aufwand und Nutzen soll das IQTIG eine Abschätzung vornehmen, inwieweit inhaltlicher Anpassungsbedarf an den einzelnen Verfahrenselementen besteht.
Veröffentlichungen
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Abschlussbericht
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Abschlussbericht (Anhang)