Welche Aufgaben hat das IQTIG?
Im Gegensatz zu vielen anderen Produkten und Dienstleitungen des täglichen Lebens können Patientinnen und Patienten die Qualität mit der ein Krankenhaus oder eine Arztpraxis behandelt, oft nicht einschätzen. Aus diesen Gründen sieht der Gesetzgeber verschiedene Maßnahmen vor, um die Qualität der Gesundheitsversorgung in Deutschland zu messen und zu verbessern.
Zu diesen Maßnahmen gehören die Messung und Veröffentlichung der Versorgungsqualität mit Qualitätsindikatoren, Unterstützungsmaßnahmen für die Krankenhäuser und Arztpraxen sowie verbindliche Vorgaben, die Arztpraxen und Krankenhäuser erfüllen müssen.
Wer ist in Deutschland für die Qualität der Gesundheitsversorgung zuständig?
Zunächst sind alle Krankenhäuser und alle Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegekräfte und weitere an der Versorgung Beteiligte selbst dafür verantwortlich, nach den aktuellen fachlichen Standards zu handeln. Auf übergeordneter Ebene ist in Deutschland zusätzlich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) für die Qualität der Gesundheitsversorgung zuständig.
In diesem Ausschuss sind die Krankenkassen (Spitzenverband der Krankenkassen) zusammen mit der Vertretung der Krankenhäuser (Deutsche Krankenhausgesellschaft), der Vertretung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten (Kassenärztliche Bundesvereinigung), der Vertretung der niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzten (Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung) und der Patientenvertretung vertreten.
Zusammen entscheiden sie unter anderem, welche Behandlungen und Medikamente von den Krankenkassen bezahlt werden und wie die Qualität der Gesundheitsversorgung in Deutschland gemessen und verbessert werden kann.
Die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses sind für alle Beteiligten des Gesundheitswesens verbindlich – ähnlich wie Gesetze.
Für die Arbeit des IQTIG in der gesetzlichen Qualitätssicherung sind vor allem die Richtlinien des G-BA relevant.
Welche Rolle hat dabei das IQTIG?
Das IQTIG kann vom G-BA beauftragt werden, Maßnahmen zu entwickeln, mit denen die Qualität der Gesundheitsversorgung in Deutschland gemessen und verbessert werden kann. Zu unseren Aufgaben zählt unter anderem auch die Entwicklung einer Webseite, auf der sich Bürgerinnen und Bürger über die Qualität der Krankenhäuser und Arztpraxen informieren können. Der G-BA entscheidet dann, ob er die von uns entwickelten Maßnahmen und Indikatoren zur Qualitätsmessung in Deutschland einsetzen möchte.
Das IQTIG kann nicht selbst entscheiden, welche Qualitätsindikatoren eingesetzt werden oder welche Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung umgesetzt werden.
Dabei sind wir in unserer wissenschaftlichen Arbeit unabhängig.
Weder Industrie, noch Politik, Krankenkassen, Behörden oder Verbände können die Inhalte unserer Berichte beeinflussen. Unsere Ergebnisse (z.B. Qualitätsindikatoren) übermitteln wir als Empfehlungen an den G-BA, die dieser dann bei seinen Entscheidungen berücksichtigt.
Im Auftrag des G-BA werten wir auch die Daten der Qualitätsindikatoren aus und erstellen Berichte für die Krankenhäuser, Arztpraxen und den G-BA.