Hinweisgeberschutzgesetz

Hinweisgeberschutzgesetz

Zum 17. Dezember 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. Im HinSchG werden die Verstöße genannt, die gemeldet werden können. Das sind im Wesentlichen Verstöße, die straf- oder bußgeldbewehrt sind sowie Verstöße gegen Rechtsvorschriften.
Weitere Informationen finden Sie in § 2 des HinSchG.
Aufgrund dessen hat das IQTIG eine interne Meldestelle über einen externen Dienstleister für Verstöße nach dem HinSchG errichtet.  Für das IQTIG übernimmt LegalTegrity diese Aufgabe. Sie können sich an die interne Meldestelle wenden, sofern Sie einen Hinweis nach dem HinSchG abgeben möchten.

Den Link zur internen Meldestelle des IQTIG finden Sie hier.
Alternativ können Sie sich auch telefonisch direkt an  LegalTegrity wenden:
Montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr unter der Telefonnummer: 0800 3800 999.
Bei Fragen können Sie sich gerne auch an den Compliance-Beauftragten des IQTIG wenden: compliance(at)iqtig.org