Hintergrund
Das IQTIG entwickelt im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) extern vergleichende Qualitätssicherungsverfahren und beteiligt sich an deren Durchführung. Grundlage für die Umsetzung der QS-Verfahren sind die Richtlinien des G-BA. Die meisten QS-Verfahren sind in den Themenspezifischen Bestimmungen der "Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung" (DeQS-RL) gefasst.
Alle in Deutschland nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser sind an die Regelungen zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung gebunden. Unter bestimmten Voraussetzungen gelten die Regelungen auch für Vertragsärzte und Vertragszahnärzte, medizinische Versorgungszentren oder Krankenkassen.
Im Erfassungsjahr 2025 führt das IQTIG 15 QS‐Verfahren nach der DeQS-RL im Auftrag des G-BA durch.
Übersicht über Verfahren und Module der QS-Verfahren
Die Zusammenhänge zwischen den QS-Verfahren nach der DeQS-RL und den zugehörigen Erfassungs- und Auswertungsmodulen sind in einer Übersicht dargestellt, die nachfolgend zum Download zur Verfügung steht. Die Datenerfassung erfolgt für jedes QS-Verfahren über Erfassungsmodule (Spezifikationsmodule), die in der jeweiligen Spezifikation definiert sind.
Die Auswertungen in Form von Rückmeldeberichten, Länderberichten und Bundesauswertung erfolgen auf Basis von verbindlichen Rechenregeln und werden für jedes QS-Verfahren nach Auswertungsmodulen ausgegeben.
Aktuelle Verfahrens- und Modulübersichten
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Verfahrens-und-Modulübersicht DeQS-RL Erfassungsjahr 2024
02.10.2024 / 143 KB
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Verfahrens-und-Modulübersicht DeQS-RL Erfassungsjahr 2024
02.10.2024 / 17 KB
Frühere Verfahrens- und Modulübersichten
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Verfahrens- und Modulübersicht DeQS-RL Erfassungsjahr 2023
01.10.2024 / 119 KB
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Verfahrens- und Modulübersicht DeQS-RL Erfassungsjahr 2023
01.10.2024 / 17 KB
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Verfahrens- und Modulübersicht DeQS-RL Erfassungsjahr 2022
30.08.2023 / 129 KB
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Verfahrens- und Modulübersicht DeQS-RL Erfassungsjahr 2022
30.08.2023 / 17 KB
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Verfahrens- und Modulübersicht DeQS-RL Erfassungsjahr 2021
30.08.2023 / 129 KB
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Verfahrens- und Modulübersicht DeQS-RL Erfassungsjahr 2021
30.08.2023 / 17 KB
QS-Verfahren nach der DeQS-RL
Für die landesbezogenen Verfahren sind die Landesarbeitsgemeinschaften (LAG) verantwortlich. Träger der LAG sind die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen (KVen), die Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigungen (KZVen), die Landeskrankenhausgesellschaften (LKGen) und die Verbände der Krankenkassen einschließlich der Ersatzkassen. Zur Unterstützung bei der Durchführung ihrer Aufgaben berufen die LAG Fachkommissionen, die sich aus Expertinnen und Experten aus der Versorgung zusammensetzen.
Bei den bundesbezogenen Verfahren werden die Daten vom Leistungserbringer (Krankenhaus) über die jeweils zuständige Datenannahmestelle auf Landesebene an das IQTIG zur Auswertung und Bewertung versandt. Bei diesen bundesbezogenen Verfahren ist die Durchführung des Stellungnahmeverfahrens mit den Leistungserbringern Aufgabe des IQTIG. Hierzu arbeitet es eng mit den Bundesfachkommissionen und dem Unterausschuss Qualitätssicherung als Lenkungsgremium zusammen.