Hintergrund
Das IQTIG entwickelt im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) extern vergleichende Qualitätssicherungsverfahren und beteiligt sich an deren Durchführung. Grundlage für die Durchführung der QS-Verfahren sind die Richtlinien des G-BA. Die meisten QS-Verfahren sind in der "Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung" (DeQS-RL) gefasst.
Alle in Deutschland nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser sind an die Regelungen zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung gebunden. Unter bestimmten Voraussetzungen gelten die Regelungen auch für Vertragsärzte und Vertragszahnärzte, medizinische Versorgungszentren oder Krankenkassen.
Im Erfassungsjahr 2023 führt das IQTIG 15 QS‐Verfahren nach der DeQS-RL im Auftrag des G-BA durch.
Übersicht über Verfahren und Module der QS-Verfahren
Die komplexen Zusammenhänge zwischen den QS-Verfahren nach der DeQS-RL und den zugehörigen Erfassungs- und Auswertungsmodulen sind in einer Übersicht dargestellt, die nachfolgend zum Download zur Verfügung steht.
Die Datenerfassung erfolgt für jedes QS-Verfahren über Erfassungsmodule (Spezifikationsmodule), die in der Spezifikation definiert sind.
Die Auswertungen, das sind Rückmeldeberichte, Länderberichte und die Bundesauswertung wiederum werden für jedes QS-Verfahren nach Auswertungsmodulen ausgegeben und in Form von Rechenregeln festgelegt.
Aktuelle Verfahrens- und Modulübersichten
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Verfahrens-und-Modulübersicht DeQS-RL Erfassungsjahr 2024
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Verfahrens-und-Modulübersicht DeQS-RL Erfassungsjahr 2024
Frühere Verfahrens- und Modulübersichten
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Verfahrens- und Modulübersicht DeQS-RL Erfassungsjahr 2023
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Verfahrens- und Modulübersicht DeQS-RL Erfassungsjahr 2023
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Verfahrens- und Modulübersicht DeQS-RL Erfassungsjahr 2022
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Verfahrens- und Modulübersicht DeQS-RL Erfassungsjahr 2022
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Verfahrens- und Modulübersicht DeQS-RL Erfassungsjahr 2021
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Verfahrens- und Modulübersicht DeQS-RL Erfassungsjahr 2021
QS-Verfahren nach der DeQS-RL
In der DeQS-RL sind für die landesbezogenen Verfahren die Landesarbeitsgemeinschaften (LAG) verantwortlich. Träger der LAG sind die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen (KVen), die Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigungen (KZVen), die Landeskrankenhausgesellschaften (LKGen) und die Verbände der Krankenkassen einschließlich der Ersatzkassen. Die LAG führen zum Beispiel das Stellungnahmeverfahren mit den Leistungserbringern durch.
Zur Unterstützung bei der Durchführung ihrer Aufgaben in der externen Qualitätssicherung berufen die LAG Fachkommissionen, die sich aus Expertinnen und Experten sowohl aus dem ambulanten und stationären Bereich zusammensetzen. Die Fachkommissionen helfen bei der Ergebnisbewertung und können empfehlen, ob und wie das Stellungnahmeverfahren eingeleitet wird und setzen ggf. beschlossene QS-Maßnahmen um.
Bei den bundesbezogenen Verfahren der DeQS-RL werden die Daten indirekt vom Leistungserbringer (Krankenhaus) über die jeweils zuständige Datenannahmestelle auf Landesebene an das IQTIG zur Auswertung und Beurteilung versandt. Bei diesen bundesbezogenen Verfahren ist die Durchführung des Stellungnahmeverfahren mit den Leistungserbringern weiterhin Aufgabe des IQTIG.
Darüber hinaus arbeitet das IQTIG in der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung mit weiteren Partnern im Gesundheitswesen zusammen.
Je ein IQTIG-Spezialistenteam pro Verfahrensgebiet
Die QS-Verfahren sind nach inhaltlichen Schwerpunkten geordnet, gruppiert in Versorgungsbereiche mit jeweils einem oder mehreren Verfahren. Für jedes Verfahrensgebiet ist vonseiten des IQTIG ein Team von zwei bis drei Mitarbeitern zuständig. Die Teams bestehen jeweils aus mindestens einer Ärztin oder einem Arzt, einer Gesundheitswissenschaftlerin oder einem Gesundheitswissenschaftler und einer Biometrikerin oder einem Biometriker.
Jedes Team wird von einer Fachgruppe externer Expertinnen und Experten beraten, die sich aus Fachleuten für den jeweiligen medizinischen Versorgungsbereich zusammensetzt. Diese Expertengremien auf Bundesebene unterstützen die Teams des IQTIG bei der Bewertung der Ergebnisse und den jährlichen Anpassungen der jeweiligen QS‐Verfahren.