Hintergrund

Die Leistungserbringer, also Krankenhäuser und Arztpraxen, sind zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der von ihnen erbrachten Leistungen verpflichtet. Das ist in § 135a SGB V geregelt.
Danach muss jede Klinik und jeder Arzt, die oder der an der externen vergleichenden Qualitätssicherung teilnimmt, Daten dokumentieren und an die zuständigen Einrichtungen der Landes- und Bundesebene senden. Dabei sind die Erfordernisse des Datenschutzes zu beachten. Für die dazu notwendige Software veröffentlicht das IQTIG Spezifikationen, die die inhaltlichen und technischen Anforderungen an dieses Datenmanagement beschreiben.

Alternativ können Sozialdaten bei den Krankenkassen oder Daten aus Befragungen für die externen Qualitätsvergleiche genutzt werden. Die Wege zur Übermittlung der Daten richten sich nach den in den jeweiligen Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) genannten Verfahren.
Die wichtigste Richtlinie des G-BA für die Arbeit des IQTIG ist derzeit die "Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung" (DeQS-RL).

Erhebung der Daten

Hier finden Sie Informationen zur Art der vom IQTIG bezogenen QS-Daten.

Übermittlung der Daten

Hier finden Sie Informationen über den Weg der QS-Daten zum IQTIG.

Prüfung der Daten

Hier finden Sie Informationen zu Kriterien des IQTIG zur Prüfung der QS-Daten.

Schutz der Daten

Hier finden Sie Informationen zur Umsetzung des Datenschutzes im IQTIG.