Erhebung der Daten
In den Richtlinien des G-BA werden die Vorgaben über die Maßnahmen der Qualitätssicherung festgelegt, um einen bundesweiten Qualitätsvergleich zu ermöglichen. Damit ist per Richtlinie die Erhebung und die Übermittlung der Daten an das IQTIG vorgeschrieben.
Konkretisiert werden diese durch detaillierte technische Vorgaben des IQTIG in Form einer Spezifikation. Sie beschreibt die Datenfelder und Übermittlungswege. Die Nutzung der Registerdaten wird in registerspezifischen Gesetzen geregelt.
Die Datenerhebung in Krankenhäusern und bei Vertragsärzten bzw. Vertragszahnärzten wird als fallbezogene QS-Dokumentation bezeichnet. Die Erhebung erfolgt größtenteils durch softwarebasierte Dokumentation. Aufgrund der Vorgaben der IQTIG Spezifikation entwickeln Softwareanbieter Software, mit der aus den Krankenhausinformationssystemen (KIS) oder Praxisverwaltungssystemen (PVS) die zu dokumentierten Patienten herausgefiltert und die Fälle dokumentiert werden können.
Neben dieser fallbezogenen QS-Dokumentation gibt es noch die einrichtungsbezogene QS-Dokumentation beim Leistungserbringer. Hierbei handelt es sich um allgemeine Fragen zum Krankenhaus, der Arztpraxis/des medizinischen Versorgungszentrums (MVZ), die keinen Patientenbezug haben und lediglich ein Mal pro Jahr dokumentiert werden.
Zusätzlich zur Datenerhebung beim Leistungserbringer werden die sogenannten Sozialdaten bei den Krankenkassen erhoben. Hierbei handelt es sich um Abrechnungsdaten der Krankenhäuser und der Vertragsärzte. Die IQTIG Spezifikation legt die exakten Vorgaben zur Selektion und für den Export dieser Daten fest.
Perspektivisch werden die klinischen Krebsregister als neue Datenquelle für die Umsetzung von QS-Verfahren, die sich auf die Behandlung von Tumorerkrankungen fokussieren, in die gesetzliche Qualitätssicherung eingebunden. Auch die Hinzunahme von Daten aus dem Transplantationsregister und einem geplanten Implantateregister wird durch gesetzliche Vorgaben zukünftig möglich sein.