IQTIG veröffentlicht Weiterentwicklungsstudie zu Herzschrittmachern und Defibrillatoren

Berlin, 19. April 2024 - Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) hat seine Empfehlungen zur Weiterentwicklung der QS-Verfahren zur Versorgung mit implantierten Herzschrittmachern und Defibrillatoren veröffentlicht. In seinem Bericht empfiehlt das IQTIG, zusätzlich zu den bereits qualitätsgesicherten stationären Implantationen, Revisionen und Systemwechsel auch entsprechende ambulante Eingriffe in das QS-Verfahren Versorgung mit Herzschrittmachern und implantierbaren Defibrillatoren (QS HSMDEF) einzubeziehen. Dagegen wird der Einbezug von Kontrolluntersuchungen bzw. der Nachsorge nicht empfohlen.

„Die Patientinnen und Patienten müssen sich darauf verlassen, dass die Versorgungsqualität sowohl im stationären als auch im ambulanten Sektor gut ist“, sagt Institutsleiter Prof. Claus-Dieter Heidecke. „Wenn ein Teil der operativen Eingriffe nun ambulant durchgeführt wird, dann muss die Qualitätssicherung dieser Verschiebung folgen – die Weiterentwicklungsstudie hat gezeigt, dass dieser Weiterentwicklung nichts entgegensteht“, so Prof. Claus-Dieter Heidecke.
Der plötzliche Herztod gehört zu den häufigsten Todesursachen in den westlichen Industrienationen. Bei den meisten Betroffenen sind dafür Erkrankungen der Herzkranzgefäße (koronare Herzkrankheit, KHK) oder des Herzmuskels (Kardiomyopathie) ursächlich, die lebensbedrohliche Herzrhythmusstörungen (Arrhythmien) zur Folge haben können.

Das QS-Verfahren Versorgung mit Herzschrittmachern und implantierbaren Defibrillatoren (QS HSMDEF) läuft unter der „Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung“ (DeQS-RL).
Der Einsatz eines Herzschrittmachers hat das Ziel, Beschwerden, die bis zur Bewusstlosigkeit der Patientin bzw. des Patienten reichen können, zu mindern. Zudem erhöhen Herzschrittmacher bei bestimmten Formen von Herzrhythmusstörung die Lebenserwartung. Ein weiteres Anwendungsgebiet für Herzschrittmacher ist die fortgeschrittene Pumpschwäche des Herzens (Herzinsuffizienz).
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte das IQTIG am 18. März 2022 beauftragt im Rahmen einer Weiterentwicklungsstudie zu prüfen, ob auch ambulante Eingriffe in das bisher sektorspezifische QS-Verfahren einbezogen werden sollten. Außerdem sollte das IQTIG Empfehlungen abgeben, ob die Kontrolluntersuchungen bzw. die Nachsorge in das QS-Verfahren integriert werden sollten und ob die Nutzung der in den Geräten gespeicherten Informationen technisch möglich und inhaltlich für Aussagen zur Qualität sinnvoll ist. Das IQTIG hatte seinen Bericht fristgerecht am 31. März 2023 zur Beratung im G-BA abgegeben.
Diese Pressemitteilung steht auch als PDF-Download zur Verfügung.

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