IQTIG erhält Auftrag zur systematischen Identifizierung von Qualitätsdefiziten und Verbesserungspotenzialen in der Gesundheitsversorgung

15. Mai 2023 - Das IQTIG wurde durch den Gemeinsamen Bundesauschuss (G-BA) mit der Entwicklung eines Konzepts zur kontinuierlichen und systematischen Identifizierung von relevanten Qualitätsdefiziten und Verbesserungspotenzialen in der Gesundheitsversorgung beauftragt.

„Die Beauftragung ist ein wichtiger Schritt zur Weiterentwicklung der datengestützten gesetzlichen Qualitätssicherung. Mit der Beauftragung kann die Qualitätssicherung zukünftig deutlich zielgerichteter in Versorgungsbereichen mit relevanten Qualitätsdefiziten eingesetzt werden“, sagt Institutsleiter Prof. Claus-Dieter Heidecke. „Unser Ziel dabei ist, durch ein kontinuierliches datenbasiertes Monitoring Versorgungsbereiche mit relevanten Qualitätsdefiziten zu identifizieren und zu priorisieren. Dadurch können in Zukunft Verbesserungspotentiale deutlich schneller erkannt werden. Das Konzept beinhaltet zudem eine beschleunigte Entwicklung von Qualitätsindikatoren, um qualitätsfördernde Maßnahmen in diesen Fällen frühzeitiger umsetzen zu können“, so Prof. Claus-Dieter Heidecke.
QS-Verfahren sollen schneller und effizienter werden
Die Beauftragung des G-BA vom 12. Mai 2023 umfasst dabei auch die exemplarische Erprobung und praktische Anwendung des Konzepts, um dessen Praktikabilität zu belegen. Zudem beinhaltet die Beauftragung die Entwicklung eines methodischen Vorgehens für eine beschleunigte Entwicklung von Qualitätsindikatoren in einem eng begrenzten Versorgungsausschnitt. „Wir werden zudem mit Vertretern von Institutionen aus anderen europäischen Ländern und weiteren Experten im Rahmen eines Symposiums diskutieren, welche Verfahren zur Identifizierung von Qualitätsdefiziten in anderen Ländern bereits etabliert sind und welche Ansätze wir für die Weiterentwicklung der Qualitätssicherung in Deutschland aufgreifen können“, so Prof. Claus-Dieter Heidecke. Das Symposium zum Thema „Detektion von Qualitätsdefiziten“ findet am 1. Juni 2023 im IQTIG statt.

Auftrag ist weiterer Schritt zur Weiterentwicklung der datengestützten gesetzlichen Qualitätssicherung
Das IQTIG wird dem G-BA seine Empfehlungen bis zum 31. Januar 2025 vorlegen. Die aktuelle Beauftragung ist ein weiterer Schritt zur Umsetzung des durch den G-BA am 19. April 2022 beschlossenen Eckpunktepapiers zur Weiterentwicklung der datengestützten gesetzlichen Qualitätssicherung. Mit der Verabschiedung des Eckpunktepapiers verfolgte der G-BA insbesondere das Ziel, dass Aufwand und Nutzen der datengestützten gesetzlichen Qualitätssicherung besser zusammenpassen.
In einem ersten Schritt wurde das IQTIG bereits mit der Weiterentwicklung der aktuell 15 datengestützten Qualitätssicherungsverfahren beauftragt. Dazu erarbeitet das IQTIG aktuell Empfehlungen, inwieweit sich bei den bestehenden Qualitätssicherungsverfahren Aufwände reduzieren lassen und sich das Verhältnis von Aufwand und Nutzen optimieren lässt.
Hierzu wird das IQTIG Empfehlungen insbesondere zur Überarbeitung, Aussetzung oder Aufhebung von Datenfeldern, Qualitätsindikatoren oder des Qualitätssicherungsverfahrens erarbeiten. Die Empfehlungen zu drei exemplarischen Qualitätssicherungsverfahren wird das IQTIG dem G-BA bis zum 19. Juli 2023 vorlegen.
Aufgabengebiet des IQTIG in der externen Qualitätssicherung
Das Aufgabengebiet des IQTIG ist die vergleichende einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung der Gesundheitsversorgung nach §136 ff SGB V. Als Stiftungseinrichtung des G-BA ist das Institut fachlich unabhängig (§ 137a Abs. 1 SGB V). Das IQTIG arbeitet vor allem im Auftrag des G-BA, kann aber auch vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beauftragt werden.
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Marc Kinert
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