IQTIG stellt weitere Folgenabschätzungen für Mindestmengen zur Verfügung
Das IQTIG hat drei weitere Folgenabschätzungen für Mindestmengen veröffentlicht. Grundlage dafür ist ein Auftrag des Gemeinsame Bundesausschusses, der das IQTIG in die Lage versetzt, die Auswirkungen verschiedener Mindestmengenhöhen mit Blick auf verbleibende Krankenhäuser, aber auch im Hinblick auf Entfernungen und Fahrtzeiten von Patientinnen und Patienten zu schätzen.
Dabei werden auf Basis von Leistungsdaten nach § 21 Abs. 2 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG / §21-Daten) Simulationsanalysen durchgeführt, in denen dargestellt wird, wie viele und welche Krankenhausstandorte bei verschiedenen Mindestmengenhöhen von der Versorgung voraussichtlich ausgeschlossen werden.
Darüber hinaus wird die Umverteilung der betreffenden Patientinnen und Patienten auf die übrigen Krankenhausstandorte und die sich verändernden Entfernungen bzw. Fahrzeiten ausgewiesen. Die Auswirkungen auf die Standortverteilung und die Fallzahlveränderungen je Krankenhausstandort werden sowohl grafisch mittels Geodarstellungen als auch tabellarisch dargestellt.
Die Simulationen sollen dem G-BA als Entscheidungshilfen für die Beschlüsse von Fallvolumen für künftige Mindestmengen dienen sowie Abwägungen in Bezug auf die Folgen der Weiterführung oder Einführung von Mindestmengen zu ermöglichen.
Folgende Folgenabschätzungen zu Mindestmengen sind neu veröffentlicht:
- Chirurgische Behandlung des Brustkrebses (Mamma-Ca-Chirurgie)
- Chirurgische Behandlung des Bronchialkarzinoms (Thorax-Chirurgie bei Lungen-Ca)
- Komplexe Eingriffe am Organsystem Pankreas
Weitere Folgenabschätzungen zu Mindestmengen finden Sie hier.
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Marc Kinert
Leiter Stabsbereich Presse und Kommunikation
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