Neues Verfahren QS ambulante Psychotherapie: Kontaktformular verfügbar

Berlin, 5. Dezember 2024 - Für das QS-Verfahren "psychotherapeutische Versorgung gesetzlich Krankenversicherter“ (QS ambulante Psychotherapie) stellt das IQTIG ab sofort ein Kontaktformular zur Verfügung. Darüber können sich Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten aber auch weitere am Verfahren Beteiligte direkt mit Fragen zu spezifischen Themen an das IQTIG wenden.

Am 1. Januar 2025 beginnt in Nordrhein-Westfalen die regionale Erprobung des Qualitätssicherungsverfahrens QS ambulante Psychotherapie. Über einen Zeitraum von sechs Jahren werden bis zum 31. Dezember 2030 technische, organisatorische und inhaltliche Aspekte des Verfahrens geprüft. Dazu werden in zwei aufeinander folgenden zweijährigen Erfassungszeiträumen Daten mittels einer fallbezogenen Dokumentation der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie einer Patientenbefragung erhoben, ausgewertet und berichtet.

§136a Abs. 2a SGB V verpflichtet den G-BA zur Erstellung einer Richtlinie für ein einrichtungsübergreifendes sektorspezifisches QS-Verfahren für die ambulante psychotherapeutische Versorgung. Vor diesem Hintergrund hat der G-BA das IQTIG mit der Entwicklung des Verfahrens QS ambulante Psychotherapie beauftragt und in der "Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung" (DeQS-RL) die entsprechenden Regelungen normiert.
Weitere Informationen zum neuen QS-Verfahren gibt es auch in den Antworten auf häufig gestellten Fragen sowie unter "Ablauf des QS-Verfahrens und meine Aufgaben als Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeut im QS-Verfahren".

Weitere Informationen

Marc Kinert
Leiter Stabsbereich Presse und Kommunikation

Telefon: (030) 58 58 26 - 170
Mail: presse(at)iqtig.org