PPP-Richtlinie: IQTIG stellt technische Spezifikation zur Strukturabfrage für Krankenhäuser bereit
31. Januar 2024 - Das IQTIG hat erstmals eine technische Spezifikation zur Umsetzung der „Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie“ (PPP-RL) veröffentlicht. Grundlage für die Entwicklung dieser Spezifikation ist ein entsprechender Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
Anhand der technischen Spezifikation soll die Nachweispflicht der Einrichtungen gemäß PPP-RL auf Einrichtungs- und Quartalsebene voraussichtlich ab 2025 über eine softwarebasierte Spezifikation erfolgen und das aktuelle Servicedokument für die Dokumentation auf Einrichtungs- und Quartalsebene (Teil A der Anlage 3 der PPP-RL) ersetzen.
Gemäß § 16 Absatz 8 PPP-RL findet die Dokumentation auf Monats- und Stationsebene in der Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2025 nur für eine repräsentative 5 %-Stichprobe der differenzierten Einrichtungen Anwendung. Die Erhebung dieser stations- und monatsbezogenen Dokumentation (Teil B der Anlage 3 der PPP-RL) soll 2025 weiterhin über das Servicedokument erfolgen.
Die PPP-RL legt Mindestvorgaben für die Personalausstattung in den stationären Einrichtungen der Erwachsenenpsychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie Psychosomatik fest. Hierbei sind die Nachweise zur personellen Struktur in den psychiatrischen und in psychosomatischen Einrichtungen zu erbringen.
Die Nachweispflichten gelten für differenzierte Einrichtungen gemäß PPP-RL, die Patientinnen und Patienten vollstationär, teilstationär oder stationsäquivalent behandeln (PPP-RL, § 1 (2)).
Bei inhaltlichen Fragen zum Servicedokument wenden Sie sich bitte an den G-BA: PPP-RL(at)g-ba.de.
Bei Rückfragen zur technischen Handhabung des Servicedokumentes (Teil A und Teil B) hilft Ihnen der IQTIG-Verfahrenssupport gerne weiter: verfahrenssupport(at)iqtig.org.
Weitere Informationen
Marc Kinert
Leiter Stabsbereich Presse und Kommunikation
Telefon: (030) 58 58 26 - 170
Mail: presse(at)iqtig.org