QS Sepsis: Neues Verfahren startet am 1. Januar 2026 in den Regelbetrieb
Berlin, 2. Dezember 2025 - Mit der Diagnostik und Therapie der Sepsis (QS Sepsis) startet am 1. Januar 2026 ein neues Qualitätssicherungsverfahren in den bundesweiten Regelbetrieb. Das Verfahren verfolgt unter anderem das Ziel, die Sterblichkeit sowie neu auftretende Morbiditäten von Patientinnen und Patienten mit Sepsis zu reduzieren. Es ist das 17. Verfahren unter der “Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung” (DeQS-RL), welches das IQTIG im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) im Regelbetrieb durchführt.
Die Sepsis ist die schwerste Verlaufsform einer Infektionserkrankung, die mit einer lebensbedrohlichen Organdysfunktion einhergeht. Aufgrund des raschen Fortschreitens der Sepsis und damit einhergehenden schwerwiegenden und langanhaltenden Folgen, ist eine schnelle Diagnose und zeitnahe Behandlung überlebenswichtig.
Um die Ziele des Verfahrens zu erreichen, werden daher qualitätsrelevante Aspekte, wie z. B. die Durchführung eines Screenings zur Risikoabschätzung, das Vorhalten eines Antibiotic-Stewardship-Teams und die Schulung des medizinischen und pflegerischen Personals zur Erkennung, Risikoeinstufung und Therapie der Sepsis mittels einer fall- und einrichtungsbezogenen QS-Dokumentation sowie auf Basis von Sozialdaten bei den Krankenkassen erhoben und vergleichend dargestellt.
Das QS-Verfahren adressiert alle gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten ab 18 Jahren, die im stationären Sektor auf Grund einer Sepsisdiagnose behandelt worden sind.
Das QS-Verfahren startet mit einer dreijährigen Übergangsregelung (Erfassungsjahre 2026 bis 2028) in den Regelbetrieb. Für das erste Erfassungsjahr 2026 ist die einrichtungsbezogene Veröffentlichung der Ergebnisse zum QS-Verfahren Sepsis ausgesetzt.
Alle nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser sind zur Teilnahme an der gesetzlichen Qualitätssicherung verpflichtet. Weitere Informationen für Krankenhäuser zum Start des Verfahrens QS Sepsis hat das IQTIG in einem Informationsschreiben zusammengefasst.
Die bereits beschlossenen Spezifikationsempfehlungen sowie prospektiven Rechenregeln, genauso wie die FAQs zum QS-Verfahren, sind auf der Verfahrensseite abrufbar. Die Spezifikation für die einrichtungsbezogene QS-Dokumentation soll bis zum Ende des Jahres 2025 vom G-BA beschlossen werden und wird anschließend auch auf der Verfahrensseite veröffentlicht.
Diese Pressemitteilung steht auch als PDF-Download zur Verfügung.
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Marc Kinert
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