Strukturabfrage zur Personalausstattung in der Psychiatrie und Psychosomatik nach der PPP-RL

Mit dem Beschluss vom 14. Mai 2020 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) das IQTIG für die Strukturabfrage zur Personalausstattung in der Psychiatrie und Psychosomatik mit der Entwicklung eines Auswertungs- und Berichtskonzeptes beauftragt. Die Richtlinie über die Ausstattung der stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik mit dem für die Behandlung erforderlichen therapeutischen Personal gemäß § 136a Absatz 2 Satz 1 SGB V ("Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik Richtlinie - PPP-RL) regelt die Details zu Art und Umfang der Nachweise für diese Strukturabfrage. In einer ersten Stufe soll die PPP-RL die Ausgestaltung von Personalvorgaben etablieren (PPP-RL, § 1 (3)).

Hierbei sind die Nachweise zur personellen Struktur in den Erwachsenenpsychiatrien, Kinder- und Jugendpsychiatrien sowie in psychosomatischen Einrichtungen zu erbringen. Die Nachweispflichten gelten für Einrichtungen, die Patientinnen und Patienten vollstationär, teilstationär oder stationsäquivalent behandeln (PPP-RL, § 1 (2)).

Bis zur Veröffentlichung einer Spezifikation durch das IQTIG werden die Daten für das Nachweisverfahren über ein Servicedokument erhoben. Dieses Servicedokument steht den dokumentationspflichtigen Einrichtungen auf einer Internetseite des G-BA zur Verfügung. Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an den G-BA: PPP-RL@g-ba.de. Bei Rückfragen zur technischen Handhabung des Servicedokumentes (Teil A und Teil B) hilft Ihnen der IQTIG-Verfahrenssupport gerne weiter: verfahrenssupport@iqtig.org.

Weitere Informationen

Marc Kinert
Leiter Stabsbereich Presse und Kommunikation

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