Strukturelle und personelle Ausstattung von Perinatalzentren: IQTIG startet am 1. Januar 2020 dritte Strukturabfrage
Krankenhausstandorte, die sehr kleine Frühgeborene behandeln, sind seit Anfang 2018 verpflichtet Angaben zur strukturellen sowie personellen Ausstattung der Einrichtung an das IQTIG zu übermitteln. Damit soll geprüft werden, ob diese Perinatalzentren (Versorgungsstufe I und II) bzw. Einrichtungen mit perinatalem Schwerpunkt (Versorgungsstufe III) die festgelegten strukturellen und personellen Voraussetzungen einhalten.
Das IQTIG nimmt die Daten der Strukturabfrage einmal im Jahr entgegen – immer zwischen dem 1. und dem 15. Januar. Bis 31. Januar sind noch Korrekturen der übermittelten Angaben möglich. Zur Übermittlung besteht die Möglichkeit, die Registrierungsplattform https://login.perinatalzentren.org zu nutzen oder die Daten an nicu(at)iqtig.org zu senden.
Die erfassten Daten beziehen sich jeweils auf das Jahr zuvor. Im Januar 2020 werden demnach die Daten aus dem Erfassungsjahr 2019 erhoben. Im vergangenen Jahr beteiligten sich 309 Einrichtungen an der Strukturabfrage. Nach Auswertung der Daten übergibt das IQTIG seinen Bericht an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), der dann über Ergänzungen oder Weiterentwicklungen der entsprechenden Qualitätssicherungs-Richtlinie entscheidet.
Grundlage für die Abfrage ist die "Qualitätssicherungs-Richtlinie für Früh- und Reifgeborene" (QFR-RL) des G-BA. Perinatalzentren sind Spezialkliniken, die sich auf die medizinische Behandlung sehr kleiner Frühgeborener mit einem Geburtsgewicht von unter 1.500 Gramm spezialisiert haben. Für Frühchen mit einem Geburtsgewicht von mindestens 1.500 Gramm sind Einrichtungen mit perinatalem Schwerpunkt (Versorgungsstufe III) zuständig.
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Marc Kinert
Leiter Stabsbereich Presse und Kommunikation
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