Verfahren QS ambulante Psychotherapie: IQTIG besetzt zwei externe Beratungsgremien

Berlin, 1. August 2024 - Im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) baut das IQTIG derzeit das Verfahren „ambulante psychotherapeutische Versorgung gesetzlich Krankenversicherter“ (QS ambulante Psychotherapie) auf. Übergeordnetes Ziel des QS-Verfahrens ist die Beurteilung und Förderung der Versorgungsqualität ambulant durchgeführter Psychotherapien anhand der beiden QS-Instrumente fallbezogene QS-Dokumentation und Patientenbefragung.
Gemäß § 20 Teil 2, Verfahren 16 der "Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung" (DeQS-RL) soll das QS-Verfahren auf Beschluss des G-BA ab dem 1. Januar 2025 in Nordrhein-Westfalen über einen Zeitraum von sechs Jahren erprobt werden. Dieser Erprobungszeitraum wird vom IQTIG wissenschaftlich begleitet. Zur Einbindung externen Sachverstands aus Wissenschaft, Praxis und Organisation sind zwei Gremien zu besetzten: Ein Erprobungsexpertengremium und ein technischer Fachausschuss.
Alle erforderlichen Unterlagen finden Sie hier.
Bewerbungsschluss ist der 30. September 2024.

Das neue Verfahren QS ambulante Psychotherapie adressiert ambulante einzelpsychotherapeutische Behandlungen erwachsener, gesetzlich versicherter Patientinnen und Patienten mit Kurz- oder Langzeittherapie, die von ärztlichen oder Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit einem gemäß Psychotherapie-Richtlinie anerkannten psychotherapeutischen Verfahren durchgeführt werden.
Das QI-Set bildet den gesamten Behandlungsverlauf, von der psychotherapeutischen Sprechstunde über die Probatorik, die psychotherapeutische Behandlung bis zum Therapieende ab und adressiert diagnose- und therapieformübergreifend die Prozess- und Ergebnisqualität der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung.
 

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Marc Kinert
Leiter Stabsbereich Presse und Kommunikation

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