Änderung der IQTIG-Beauftragung des Auswertungskonzepts gemäß § 11 QFR-RL vom Dezember 2020
| Auftragsdetails | |
|---|---|
| Auftragsname | Änderung der IQTIG-Beauftragung des Auswertungskonzepts gemäß § 11 QFR-RL vom Dezember 2020 |
| Auftragsdatum | 07.05.2024 |
| Abgabefrist | 30.11.2024 |
| Status | geändert |
| Beauftragung | Änderung der IQTIG-Beauftragung mit der Auswertung gemäß § 11 QFR-RL der Informationen der klärenden Dialoge und der Strukturabfragen vom 17. Dezember 2020 |
| Beteiligungsverfahren | nein |
Auftragsinhalt
Vor dem Hintergrund des Beschlusses vom 19. Oktober 2023 über eine Verlängerung des Verfahrens des klärenden Dialogs gemäß § 8 QFR-RL um ein weiteres Jahr, besteht der Bedarf zur Änderung der IQTIG-Beauftragung vom 17. Dezember 2020. Die Auswertung der Daten aus dem klärenden Dialog werden um das Erfassungsjahr 2024 ergänzt.