Änderung der IQTIG-Beauftragung des Auswertungskonzepts gemäß § 11 QFR-RL vom Dezember 2020
Auftragsdetails | |
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Auftragsname | Änderung der IQTIG-Beauftragung des Auswertungskonzepts gemäß § 11 QFR-RL vom Dezember 2020 |
Auftragsdatum | 08.05.2024 |
Abgabefrist | 01.12.2024 |
Status | geändert |
Beauftragung | Änderung der IQTIG-Beauftragung mit der Auswertung gemäß § 11 QFR-RL der Informationen der klärenden Dialoge und der Strukturabfragen vom 17. Dezember 2020 |
Beteiligungsverfahren | nein |
Auftragsinhalt
Vor dem Hintergrund des Beschlusses vom 19. Oktober 2023 über eine Verlängerung des Verfahrens des klärenden Dialogs gemäß § 8 QFR-RL um ein weiteres Jahr, besteht der Bedarf zur Änderung der IQTIG-Beauftragung vom 17. Dezember 2020. Die Auswertung der Daten aus dem klärenden Dialog werden um das Erfassungsjahr 2024 ergänzt.