Qualitätszu- und Abschläge - Schritt 1
Auftragsdetails | |
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Auftragsname | Qualitätszu- und Abschläge - Schritt 1 |
Auftragsdatum | 21.09.2017 |
Abgabefrist | 15.10.2017 |
Abgabe | 06.10.2017 (termingerecht) |
Status | abgegeben |
Beauftragung | Entwicklungen für ein Qualitätssicherungsverfahren fürQualitätszu- und -abschläge |
Beteiligungsverfahren | vom 01.05.2017 bis 31.05.2017 |
Auftragsinhalt
Mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) hat der Gesetzgeber im Jahr 2016 beschlossen, dass der dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) einen Katalog von Leistungen oder Leistungsbereichen beschließen soll, die sich für eine qualitätsabhängige Vergütung mit Zu- und Abschlägen eignen (§ 136b Abs. 1 Nr. 5 SGB V). Gemäß Auftrag des G-BA vom 20. Oktober 2016 hat das IQITG in zwei Schritten eine Empfehlung für Leistungsbereiche aus der "Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern" (QSKH-RL) gegeben und ein Konzept für die Darlegung „außerordentlich guter“ und „unzureichender“ Qualität vorgelegt. Das IQTIG hat hierzu am 6. Oktober 2017 seinen Abschlussbericht abgegeben.