Qualitätszu- und Abschläge - Schritt 1
enthalten in: Qualitätszu- und Abschläge
Auftragsdetails
- Auftragsname
- Qualitätszu- und Abschläge - Schritt 1
- Auftragsdatum
- 21.09.2017
- Abgabefrist
- 15.10.2017
- Abgabe
- 06.10.2017 (termingerecht)
- Status
- abgegeben
- Beauftragung
- Entwicklungen für ein Qualitätssicherungsverfahren fürQualitätszu- und -abschläge
- Beteiligungsverfahren
- vom 01.05.2017 bis 31.05.2017
Auftragsinhalt
Mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) hat der Gesetzgeber im Jahr 2016 beschlossen, dass der dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) einen Katalog von Leistungen oder Leistungsbereichen beschließen soll, die sich für eine qualitätsabhängige Vergütung mit Zu- und Abschlägen eignen (§ 136b Abs. 1 Nr. 5 SGB V). Gemäß Auftrag des G-BA vom 20. Oktober 2016 hat das IQITG in zwei Schritten eine Empfehlung für Leistungsbereiche aus der "Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern" (QSKH-RL) gegeben und ein Konzept für die Darlegung „außerordentlich guter“ und „unzureichender“ Qualität vorgelegt. Das IQTIG hat hierzu am 6. Oktober 2017 seinen Abschlussbericht abgegeben.