Übersicht über genehmigte Anträge
Nach § 137a Abs. 10 SGB V stellt das IQTIG alle Datensätze, die es nach § 136 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V für die Qualitätssicherung erhebt, für sekundäre wissenschaftliche Zwecke zur Verfügung.
Für den Inhalt der auf der sekundären Datennutzung basierenden wissenschaftlichen Forschung oder der Weiterentwicklung der Qualitätssicherung sind ausschließlich die Antragstellerinnen und Antragsteller verantwortlich. Dies gilt auch für die Angaben zur Selbsterklärung zu potentiellen Interessenkonflikten, zu Kontaktdaten, zu Antragstitel sowie zur Kurzdarstellung des Forschungsprojekts und zur Selbsterklärung potentieller Interessenkonflikte.
An dieser Stelle werden die genehmigten Anträge zur sekundärer Datennutzung veröffentlicht, die gemäß Kapitel 8 der entsprechenden Verfahrensordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) die Vorprüfung des IQTIG durchlaufen haben und durch den zuständigen Unterausschuss Qualitätssicherung des G-BA genehmigt wurden.
Die Projektbeschreibung ist Anlage des jeweiligen Beschlusses.