Spezifikation für die Programmbeurteilungen (PB) der oKFE-RL 2020 V03
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 18. Juni 2020 das Ende der vorrübergehenden Aussetzung der Dokumentationsvorgaben nach oKFE-RL mit Ablauf des 30. September 2020 beschlossen. Der Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Demnach sind die in der Richtlinie geregelten Vorgaben zur Leistungserbringerdokumentation ab dem 1. Oktober 2020 verpflichtend anzuwenden. Der Beschluss setzt auch die Voraussetzung der vollständigen Dokumentation zur Abrechnung der Leistung wieder ein.
Stand: 07.10.2019
Spezifikationen für die Programmbeurteilungen (PB) der oKFE-RL 2020, Version 03; Fehlerkorrektur
Achtung: Die Spezifikationskomponente Datenprüfprogramm enthält in dieser Version noch eine sicherheitskritische Version der Bibliothek Log4j. Die jar-Datei datenpruefprogramm-4.2.6-jar-with-dependencies.jar mit der unkritisch eingestuften Version Log4j 2.17.0 steht hier zur Verfügung.
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Komplettdownload PB-Spezifikationen der oKFE-RL
zip V03 / 07.10.2019 / Erstveröffentlicht in 2020 V03 / 14 MB