IQTIG startet erste Strukturabfrage zur personellen Ausstattung von Perinatalzentren

Berlin, 3. Januar 2018 – Spezialkliniken, die sehr kleine Frühgeborene behandeln, müssen sich seit diesem Jahr erstmals einer Abfrage zu ihrer personellen Ausstattung stellen. Damit soll geprüft werden, ob diese Perinatalzentren bzw. Einrichtungen mit perinatalem Schwerpunkt die festgelegten strukturellen und personellen Voraussetzungen einhalten. Grundlage ist die Qualitätssicherungs-Richtlinie für Früh- und Reifgeborene (QFR-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Das IQTIG führt die Erhebung im Auftrag des G-BA durch.

Das IQTIG nimmt die Daten einmal im Jahr entgegen – immer zwischen dem 1. Januar und 15. Januar. Bis 31. Januar sind noch Korrekturen möglich. Die erfassten Daten beziehen sich jeweils auf das Jahr zuvor. Im Januar 2018 werden also die Daten aus dem Erfassungsjahr 2017 erhoben. Nach Auswertung der Daten übergibt das IQTIG seinen Bericht an den G-BA, der dann über Ergänzungen oder Weiterentwicklungen der entsprechenden Qualitätssicherungs-Richtlinie entscheidet. Zur Übermittlung der Daten besteht die Möglichkeit die bereits bestehende Registrierungsplattform – https://login.perinatalzentren.org – zu nutzen. Die Daten können aber auch an nicu(at)iqtig.org gesendet werden.

Deutschlandweit gibt es mehr als 210 Perinatalzentren, die sich auf die medizinische Behandlung sehr kleiner Frühgeborener spezialisiert haben. Das sind Kinder, deren Geburtsgewicht weniger als 1500 Gramm beträgt und die zu früh geboren werden. Die Arbeit der Kliniken lässt sich an Hand von Kriterien wie Fallzahlen oder Behandlungsroutine vergleichen. Jährlich am 1. Dezember stellt das IQTIG die aufbereiteten und aktualisierten Daten auf perinatalzentren.org online. Um die Behandlungsergebnisse zu ermitteln, greift das IQTIG jeweils auf die Daten der vergangenen fünf Jahre zurück. Seit 2015 sind Perinatalzentren dazu verpflichtet, diese Daten zu veröffentlichen.

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Marc Kinert
Leiter Stabsbereich Presse und Kommunikation

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