Neues Kapitel in der externen Qualitätssicherung: IQTIG entwickelt erste sektorenübergreifende Patientenbefragung für Herzkatheter-Interventionen (PCI)

Berlin, 21. April 2016 – Patientenbefragungen sollen künftig bei verpflichtenden Qualitätssicherungsverfahren (QS-Verfahren) eine zentrale Rolle spielen. Das IQTIG hat am 21. April 2016 durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) den Auftrag erhalten, erstmals eine Patientenbefragung für das sektorenübergreifende QS-Verfahren „Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie“ (PCI) zu entwickeln. Dies betrifft Untersuchungen und Eingriffe an den Herzkranzgefäßen bei Patientinnen und Patienten, bei denen ein Herzinfarkt droht oder akut abgewendet werden soll.

PCI ist das erste Qualitätssicherungsverfahren, das sowohl für niedergelassene Fachärzte als auch für Krankenhäuser verpflichtend ist und das am 1. Januar 2016 gestartet wurde. Es stützt sich bislang auf die Dokumentation der Versorger und die Sozialdaten bei den Krankenkassen. Künftig soll dieses Verfahren um die Patientenperspektive ergänzt werden. Mitte 2018 soll ein standardisierter Fragebogen vorliegen.

Das IQTIG schlägt damit einen neuen Weg in der Patientenbefragung ein, denn es steht dabei nicht der Faktor „Zufriedenheit“ im Vordergrund. Vielmehr sollen die Patienten nach detaillierten Fakten befragt werden, zum Beispiel ob bestimmte Ereignisse und Behandlungsergebnisse eingetreten sind, die für die Qualität ihrer Versorgung wichtig sind. Welche dieser Ereignisse und Ergebnisse in dem Fragebogen abgebildet werden sollen, wird gemeinsam mit Patientinnen und Patienten in Fokusgruppen festgelegt. Die subjektive Bewertung dieser Ereignisse oder Behandlungsergebnisse stehen dabei nicht im Vordergrund. Diese ist meist sehr individuell und wird oft durch Faktoren beeinflusst, die nicht im direkten Zusammenhang mit der Qualität einer Behandlung stehen. Fragt man dagegen Fakten ab, spielen diese individuellen Einflüsse eine deutlich geringere Rolle. Die Ergebnisse der Einrichtungen und Versorger sind vergleichbarer.

Das IQTIG entwickelt für den G‐BA vergleichende Qualitätssicherungsverfahren im Gesundheitswesen und beteiligt sich an deren Durchführung. Diese Qualitätsvergleiche waren bisher hauptsächlich für die Krankenhäuser verpflichtend. Seit 1. Januar 2016 ist mit einem Verfahren zu Herzkathetern auch erstmals der Bereich niedergelassener Ärzte einbezogen. Die Regelungen der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung gelten künftig für die Krankenhäuser und die ambulanten Leistungserbringer, d.h. Vertragsärzte und Vertragszahnärzte, zugelassene medizinische Versorgungszentren sowie ermächtigte Ärzte und Zahnärzte, Psychotherapeuten und ermächtigte ärztlich oder zahnärztlich geleitete Einrichtungen. Dabei sollen die spezifischen Versorgungssituationen in den einzelnen Bereichen bei gleichen Qualitätsanforderungen angemessen berücksichtigt werden. Ziel ist die kontinuierliche Verbesserung der Versorgungsqualität von Patienten und eine größere Transparenz für die Öffentlichkeit.

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Marc Kinert
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