Notfallstufen

Die Notfallstufen der Krankenhäuser stellen eine wichtige Orientierungshilfe für Patientinnen und Patienten dar, die sich über die Möglichkeiten der Notfallversorgung in der Nähe ihres Wohnorts informieren möchten. Insbesondere Personen mit spezifischen Anforderungen an die Notfallbehandlung, bspw. die Behandlung von Kindern, können sich über die möglichen Behandlungsoptionen durch die Darstellung der Module der speziellen Notfallversorgung frühzeitig informieren und im Notfall unverzüglich die für sie beste Klinik ansteuern.
Gesetzliche Grundlage der Datenlieferung
Im Krankenhaustransparenzgesetz ist festgelegt, dass die Stufe der Notfallversorgung nach dem vom Gemeinsamen Bundesausschuss gemäß § 136c Absatz 4 SGB V beschlossenen gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern dargestellt werden soll (§ 135d, Absatz 3 Satz 1 Nr. 7 SGB V). Gemäß § 135d Absatz 3 Satz 8 Nr. 2 SGB V sind die Krankenhäuser aufgefordert, dem IQTIG unverzüglich die aktuellen Informationen über die Teilnahme am gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern standortbezogen zu übermitteln.
Festgelegter Prozess zur Datenübermittlung
Die Erfassung und Übermittlung der Informationen zu den in den Budgetverhandlungen vereinbarten Notfallstufen und Modulen an das IQTIG erfolgt mit einem ausfüllbaren PDF-Dokument, das seit Juni 2024 zur Verfügung steht. Das Dokument können sich die Krankenhäuser auf dieser Webseite im Downloadbereich herunterladen.

Sie können das Formular entweder mit einer digitalen Signatur oder von Hand unterschreiben und per E-Mail an uns senden. Sollten Sie von Hand unterschreiben, bitten wir Sie, das ausgedruckte Formular zusätzlich zur E-Mail auf dem Postweg an uns zu senden. Alle Details zur Datenübermittlung, inklusive der E-Mail-Adresse, sind im PDF-Formular nochmals detailliert beschrieben.
Aktualisierung der Notfallstufen durch die Krankenhäuser
Zur Sicherstellung der Aktualität der Angaben zu den Notfallstufen auf dem Bundes-Klinik-Atlas sind alle Krankenhäuser (mit Ausnahme von rein psychatrischen Krankenhäusern) angehalten, Ihre Notfallstufe unverzüglich, nachdem diese im Rahmen der Budgetverhandlungen bestätigt oder geändert wurde, erneut an das IQTIG zu übermitteln. Bitte verwenden Sie hierfür immer die aktuellste Version des Erhebungsbogens auf dieser Webseite.

Fragen zum Erhebungsformular und zur Datenübermittlung richten Sie bitte über das Kontaktformular des Bundes-Klinik-Atlas an uns. Dies stellt sicher, dass Ihre Anfrage schnellstmöglich beantwortet wird. Das Kontaktformular finden Sie auf der Website des Bundes-Klinik-Atlas.

Bitte füllen Sie den Erhebungsbogen mit dem Adobe Acrobat Reader oder Adobe Acrobat Pro aus, da ansonsten die korrekte Nutzung der digitalen Signatur nicht gewährleistet werden kann.

Formular zur Erfassung und Übermittlung der Notfallstufen