Zertifikate und Siegel
Zertifikate und Qualitätssiegel im Gesundheitswesen bescheinigen Krankenhäusern, dass sie bestimmte Anforderungen und Voraussetzungen erfüllen. Damit können Zertifikate relevante Informationen für Patientinnen und Patienten bieten, z. B. dass bestimmte Abläufe und Standards eingehalten werden.
Welche Zertifikate aussagekräftig sind, bewertet das IQTIG zuvor in einem Prüfverfahren anhand von 17 Kriterien.
Der Bundes-Klinik-Atlas stellt ausschließlich Zertifikate dar, die diese 17 Kriterien erfüllen und das IQTIG als aussagekräftig bewertet hat. Seitens der Herausgeber sind Nachbesserungen und eine erneute Bewerbung zur Prüfung möglich.
Aktuell stellt der Bundes-Klinik-Atlas 85 aussagekräftige Zertifikate dar. Eine Liste dieser Zertifikate und Qualitätssiegel finden Sie unten stehend.
Wie können Krankenhäuser vorhandene Zertifikate einreichen?
Um vorhandene aussagekräftige Zertifikate für die Veröffentlichung im Bundes-Klinik-Atlas einzureichen, können die Krankenhäuser jederzeit den folgenden Link verwenden:
Umfrage aussagekräftige Zertifikate für Krankenhäuser.
Das IQTIG führt regelmäßige Updates durch, um die Daten des Bundes-Klinik-Atlas auf dem aktuellen Stand zu halten. Bitte beachten Sie, dass das IQTIG die Angaben der Krankenhäuser vor der Veröffentlichung verarbeiten muss. Die Veröffentlichung im Bundes-Klinik-Atlas erfolgt daher mit Verzögerung.
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Infoschreiben zum Thema Daten-Upload
26.09.2025 / 401 KB
Wie können Herausgeber Ihre Zertifikate bewerten lassen?
Aktuell läuft eine Bewertungsrunde des IQTIG. Herausgeber von Zertifikaten und Qualitätssiegeln hatten die Möglichkeit, sich bis zum 30. Januar 2026 per Mail beim IQTIG zu registrieren. Derzeit werden die eingegangenen Anmeldungen geprüft und bewertet. Das IQTIG informiert die Herausgeber von Zertifikaten über weitere Bewertungsrunden stets per E-Mail.
Wenn Sie als Herausgeber eines Zertifikats Interesse haben, können Sie eine E-Mail an zertifikate(at)iqtig.org senden, um in den entsprechenden Verteiler aufgenommen zu werden.
Die Zertifikatsbewertung ist ein regelmäßiger Prozess, der zweimal jährlich vom IQTIG durchgeführt wird. Das IQTIG startet hierfür jeweils einen entsprechenden Aufruf. Für die Teilnahme stellt das IQTIG online einen Fragebogen bereit, der an die Herausgeber verteilt wird. Die von den Herausgebern von Zertifikaten und Qualitätssiegeln gemachten Angaben sind die Grundlage für die Bewertung durch das IQTIG.
Das IQTIG entscheidet, welche Zertifikate auf dem Bundes-Klinik-Atlas veröffentlicht werden können. Grundlage dafür ist § 135d SGB V neue Fassung (n.F.).
Die Prüfung des IQTIG bewertet Zertifikate anhand von 17 Kriterien, die Anforderungen an Inhalt, Prüfverfahren und Entscheidungsprozesse umfassen. Erfüllen Zertifikate alle 17 Kriterien, können sie im Bundes-Klinik-Atlas veröffentlicht werden. Aktuell stellt der Bundes-Klinik-Atlas 85 aussagekräftige Zertifikate dar.
Nachfolgend finden Sie Informationen zu den Kriterien, nach denen das IQTIG die beim Institut gemeldeten Zertifikate und Siegel bewertet sowie Best Practice-Beispiele zur verständlichen Aufbereitung von Informationen.
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Best-Practice-Beispiele für Herausgeber von Zertifikaten und Qualitätssiegeln
V2 / 20.04.2026 / 827 KB
Bewertungskriterien des IQTIG
Das IQTIG hat im Rahmen des Beschlusses vom 16. Januar 2020 gemäß § 137a Abs. 3 Satz 2 Punkt 7 des Sozialgesetzbuches V (SGB V) Kriterien zur Bewertung der Aussagekraft von Zertifikaten und Qualitätssiegeln im Gesundheitswesen entwickelt. Sie dienen dazu, die Aussagekraft von Zertifikaten und Qualitätssiegeln in einer für die Allgemeinheit verständlichen Form zu kommunizieren und einzuordnen. In dieser Beauftragung wurden 17 Kriterien zur Bewertung erarbeitet.
Der G-BA hat die Bewertungskriterien zur Aussagekraft von Zertifikaten und Qualitätssigeln am 22. Dezember 2023 veröffentlicht.
Für die Anwendung im Zuge des Krankenhaustransparenzgesetztes wurden die Kriterien geringfügig für eine verbesserte Operationalisierung modifiziert. Die Auswahl der geeigneten Zertifikate und Qualitätssiegel erfolgt streng nach diesen 17 Kriterien, die als Mindestanforderungen zu verstehen sind. Inhaltlich haben sich die Kriterien nicht verändert.
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Tabellarische Übersicht der Bewertungskriterien
V2 / 08.12.2025 / 134 KB