Zertifikate und Siegel
Zertifikate und Qualitätssiegel im Gesundheitswesen dienen dazu, Leistungserbringern die Erfüllung spezifischer Anforderungen und Voraussetzungen zu bescheinigen. So können Zertifikate als eine relevante Informationsquelle für Patientinnen und Patienten hinsichtlich der zu erwartenden Behandlungsqualität fungieren.
Mit dem Erlass des Krankenhaustransparenzgesetzes (KHTG) hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) das IQTIG damit beauftragt, für jeden Krankenhausstandort darzulegen, ob und wenn ja, welche aussagekräftigen Zertifikate und Qualitätssiegel für den jeweiligen Standort vorliegen. Des Weiteren ist es erforderlich, dass der Krankenhausträger einen Nachweis für das entsprechende Zertifikat oder Qualitätssiegel dem IQTIG gegenüber erbringt.
Zur Unterstützung dieser Entscheidung, kann das IQTIG auf die Erkenntnisse zurückgreifen, die in der Beauftragung gemäß § 137a Abs. 3 Satz 2 Punkt 7 des Sozialgesetzbuches V (SGB V) gesammelt wurden.
IQTIG legt Kriterien zur Bewertung von Zertifikaten und Qualitätssiegeln vor
Das IQTIG hat im Rahmen des Beschlusses vom 16. Januar 2020 gemäß § 137a Abs. 3 Satz 2 Punkt 7 des Sozialgesetzbuches V (SGB V) Kriterien zur Bewertung der Aussagekraft von Zertifikaten und Qualitätssiegeln im Gesundheitswesen entwickelt. Diese Kriterien dienen dazu, die Aussagekraft entsprechender Zertifikate und Qualitätssiegel in einer für die Allgemeinheit verständlichen Form zu kommunizieren und einzuordnen.
In dieser Beauftragung wurden 17 Kriterien zur Bewertung von Zertifikaten und Qualitätssiegeln im Gesundheitswesen erarbeitet und in einem entsprechenden Abschlussbericht dem G-BA am 30. September 2022 vorgelegt. Um sicherzustellen, dass diese Kriterien angemessen angewendet werden, werden geringfügige Modifizierungen zwecks Verbesserung der Operationalisierung vorgenommen. Die Auswahl der geeigneten Zertifikate und Qualitätssiegel erfolgt streng nach diesen 17 Kriterien, die als Mindestanforderungen zu verstehen sind. Inhaltlich haben sich die Kriterien nicht verändert.
Veröffentlichungen von Zertifikaten im Bundes-Klinik-Atlas
Das IQTIG arbeitet daran, Zertifikate und Qualitätssiegel gemäß seiner Methodik und der darin aufgeführten 17 Kriterien zu bewerten. Die Zertifikatsherausgeber hatten hierfür die Möglichkeit zur Registrierung und Teilnahme an einer ersten Bewertungsrunde bis zum 15. April 2024. Für die Teilnahme wurde ein Online-Fragebogen implementiert. Die von den Herausgeber von Zertifikaten und Qualitätssiegeln gemachten Angaben bilden die Grundlage für die Bewertung durch das IQTIG.
Gleichzeitig legt das KHTG fest, dass ein Krankenhausträger dem IQTIG das Vorhandensein eines Zertifikats oder Qualitätssiegels nachweisen muss. Daher ist es erforderlich, dass Leistungserbringer die entsprechenden Zertifikate und Qualitätssiegel dem IQTIG übermitteln.
Hierfür bitten wir Sie, diesen Umfragelink zu nutzen.
Die Frist für die Meldung vorhandener Zertifikate und entsprechender Nachweise ist der 31. Januar 2025.
Bitte beachten Sie, dass die Zertifikate im Bundes-Klinik-Atlas nur veröffentlicht werden können, wenn der Nachweis dem IQTIG vorgelegt wurde.
Der Umfragelink bleibt auch nach dieser Frist weiterhin verfügbar, sodass die Leistungserbringer auch in Zukunft neue Zertifikate melden können. Das IQTIG wird zudem regelmäßig Updates durchführen, um die Daten aktuell zu halten.