Zertifikate und Siegel
Zertifikate und Qualitätssiegel im Gesundheitswesen bescheinigen Krankenhäusern, dass sie bestimmte Anforderungen und Voraussetzungen erfüllen. Damit können Zertifikate relevante Informationen für Patientinnen und Patienten bieten, zum Beispiel über die zu erwartende Qualität der Behandlung oder, dass bestimmte Abläufe und Standards eingehalten werden.
Welche Zertifikate aussagekräftig sind, bewertet das IQTIG zuvor in einem eigenen Prüfverfahren. Dazu kann das IQTIG auf die Erkenntnisse zurückgreifen, die in der Beauftragung gemäß § 137a Abs. 3 Satz 2 Punkt 7 des Sozialgesetzbuches V (SGB V) gesammelt wurden.
Im Krankenhaustransparenzgesetz (KHTG) hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) das IQTIG damit beauftragt, für die Veröffentlichung auf dem Bundes-Klinik-Atlas für jedes Krankenhaus zu erfassen, welche aussagekräftigen Zertifikate und Qualitätssiegel vorliegen. Entsprechend müssen die Krankenhäuser dem IQTIG nachweisen, welche Zertifikate bei ihnen vorhanden sind.
Aktuell stellt der Bundes-Klinik-Atlas 87 aussagekräftige Zertifikate dar. Eine Liste dieser Zertifikate und Qualitätssiegel finden Sie unten stehend.
Wie können Krankenhäuser vorhandene Zertifikate einreichen?
Um vorhandene aussagekräftige Zertifikate für die Veröffentlichung im Bundes-Klinik-Atlas einzureichen, können die Krankenhäuser jederzeit den folgenden Link verwenden:
Umfrage aussagekräftige Zertifikate für Krankenhäuser.
Das IQTIG führt regelmäßige Updates durch, um die Daten des Bundes-Klinik-Atlas auf dem aktuellen Stand zu halten. Bitte beachten Sie, dass das IQTIG die Angaben der Krankenhäuser vor der Veröffentlichung verarbeiten muss. Die Veröffentlichung im Bundes-Klinik-Atlas erfolgt daher mit Verzögerung.
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Infoschreiben zum Thema Daten-Upload
26.09.2025 / 401 KB
Wie können Herausgeber Ihre Zertifikate bewerten lassen?
Herausgeber haben dabei zweimal im Jahr die Möglichkeit, ihre Zertifikate für die Bewertung einzureichen. Das IQTIG startet hierfür zunächst einen Aufruf an die Herausgeber. Für die Teilnahme stellt das IQTIG online einen Fragebogen bereit, der an die Herausgeber verteilt wird.
Die von den Herausgebern von Zertifikaten und Qualitätssiegeln gemachten Angaben bilden die Grundlage für die Bewertung durch das IQTIG. Zuletzt hat das IQTIG eine zweite Bewertungsrunde mit Einsendungen bis zum 21. März 2025 abgeschlossen. Dabei wurden weitere 27 Zertifikate als aussagekräftig bewertet.
Das IQTIG entscheidet, welche Zertifikate auf dem Bundes-Klinik-Atlas veröffentlicht werden können. Dazu prüft und identifiziert das IQTIG Zertifikate, die eine hohe Aussagekraft in Bezug auf die Qualität der Behandlung in dem jeweiligen Krankenhaus haben können und so für Patientinnen und Patienten bei der Wahl einer geeigneten Einrichtung relevant sind.
Grundlage dafür ist § 135d SGB V, eingeführt durch das Krankenhaustransparenzgesetz (KHTG) vom 27. März 2024.
Die Prüfung des IQTIG bewertet Zertifikate anhand von 17 Kriterien, die Anforderungen an Inhalt, Prüfverfahren und Entscheidungsprozesse umfassen. Erfüllen Zertifikate alle 17 Kriterien, können sie im Bundes-Klinik-Atlas veröffentlicht werden.
Nachfolgend finden Sie Informationen zu den Kriterien, nach denen das IQTIG die beim Institut gemeldeten Zertifikate und Siegel bewertet sowie Best Practice-Beispiele zur verständlichen Aufbereitung von Informationen.
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Tabellarische Übersicht der Bewertungskriterien
V1 / 10.03.2025 / 167 KB
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Best-Practice-Beispiele für Herausgeber von Zertifikaten und Qualitätssiegeln
V1 / 10.03.2025 / 617 KB
Bewertungskriterien des IQTIG
Das IQTIG hat im Rahmen des Beschlusses vom 16. Januar 2020 gemäß § 137a Abs. 3 Satz 2 Punkt 7 des Sozialgesetzbuches V (SGB V) Kriterien zur Bewertung der Aussagekraft von Zertifikaten und Qualitätssiegeln im Gesundheitswesen entwickelt. Sie dienen dazu, die Aussagekraft von Zertifikaten und Qualitätssiegeln in einer für die Allgemeinheit verständlichen Form zu kommunizieren und einzuordnen. In dieser Beauftragung wurden 17 Kriterien zur Bewertung erarbeitet und in einem Abschlussbericht am 30. September 2022 dem G-BA vorgelegt.
Der G-BA veröffentlichte die Bewertungskriterien zur Aussagekraft von Zertifikaten und Qualitätssigeln am 22. Dezember 2023.
Für die Anwendung im Zuge des Krankenhaustransparenzgesetztes wurden die Kriterien geringfügig für eine verbesserte Operationalisierung modifiziert. Die Auswahl der geeigneten Zertifikate und Qualitätssiegel erfolgt streng nach diesen 17 Kriterien, die als Mindestanforderungen zu verstehen sind. Inhaltlich haben sich die Kriterien nicht verändert.