Planungsrelevante Qualitätsindikatoren
Seit dem Jahr 2017 gibt es die planungsrelevanten Qualitätsindikatoren, die qualitätsorientierte Entscheidungen in der Krankenhausplanung ermöglichen sollen. Es handelt sich um elf Indikatoren, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) aus den drei Fachgebieten Geburtshilfe, Gynäkologische Operationen und Mammachirurgie auf Vorschlag des IQTIG ausgewählt wurden.
Die Anwendung der elf planungsrelevanten Qualitätsindikatoren hat der G-BA in der "Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren" (plan. QI-RL) geregelt. Der G-BA hat allerdings mit Wirkung vom 18. April 2024 beschlossen, das Verfahren bis zum 31. Dezember 2025 auszusetzen.
Datenerfassung und Auswertung
Jedes Jahr werden in allen Krankenhausstandorten, die entsprechende Patientinnen und Patienten behandeln, Daten zur medizinischen Versorgung in den drei Fachgebieten Geburtshilfe, Gynäkologische Operationen und Mammachirurgie erfasst.
Dabei wird für jede behandelte Patientin und jeden behandelten Patienten eine elektronische Falldokumentation erstellt. Diese Daten werden auf Landesebene gesammelt und quartalsweise an das IQTIG weitergeleitet.
Beim IQTIG werden dann für jeden Krankenhausstandort die Ergebnisse der planungsrelevanten Indikatoren berechnet und bewertet.
Zur Bewertung der Ergebnisse der einzelnen Krankenhausstandorte werden die einzelnen Indikatorwerte mit einer Qualitätsanforderung (dem Referenzbereich) verglichen. Falls die Qualitätsanforderung nicht erfüllt wird, wird ermittelt, ob eine statistische Auffälligkeit vorliegt. Eine statistische Auffälligkeit zeigt an, dass das Ergebnis eines Krankenhausstandorts trotz Berücksichtigung möglicher zufallsbedingter Einflüsse die Qualitätsanforderung des betreffenden planungsrelevanten Indikators nicht erfüllt.
Abbildung 1 zeigt Datenerfassung und Bewertung der Ergebnisse im Überblick.
Eine Besonderheit sind die Sentinel-Event-Indikatoren, die Ereignisse von besonderer Bedeutung erfassen. Das Auftreten dieser Ereignisse ist ein Hinweis auf mögliche schwerwiegende Behandlungsfehler, die zwingend eine weitere Überprüfung in einem Stellungnahmeverfahren zur Folge haben.
Aus diesem Grund wird ein Standort auch bereits statistisch auffällig, wenn Sentinel-Events in nur einem Behandlungsfall auftreten.
Dies bedeutet: unabhängig von der Anzahl der Behandlungsfälle im Jahr führt bereits ein Ereignis zu einer statistischen Auffälligkeit des Standorts. Ein Beispiel ist die nicht rechtzeitige Durchführung des Notfallkaiserschnitts – sobald bei einem Notfallkaiserschnitt eine Zeitdauer von 20 Minuten von der Entscheidung zu diesem Eingriff bis zur Geburt des Kindes überschritten wird, kann der betreffende Krankenhausstandort bei diesem planungsrelevanten Indikator auffällig werden.
Überprüfung der Daten
Die Ergebnisse der planungsrelevanten Qualitätsindikatoren können für die Krankenhäuser erhebliche Konsequenzen bedeuten, da mit der Richtlinie das Ziel verfolgt wird, qualitätsorientierte Entscheidungen auf Basis bundesweit einheitlicher Bewertungen der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörden zu ermöglichen. Aus diesem Grund wird die Datengrundlage eingehend überprüft.
Diese Überprüfung (die Datenvalidierung) erfordert, dass die von den Krankenhäusern an das IQTIG übermittelten, erfassten Daten zu den Behandlungsfällen mit den originären Aufzeichnungen in der Patientenakte verglichen werden. Aufgedeckte Fehler in den übermittelten Daten werden korrigiert; es erfolgt eine Neuberechnung der Indikatorwerte mit den korrigierten Daten.
In diesen Fällen findet die Datenvalidierung (Abbildung 2) statt:
- Bei statistischer Auffälligkeit der Indikatorergebnisse. Die Krankenhausstandorte haben allerdings die Möglichkeit, eine Erklärung (die sog. Zusicherung) abzugeben, dass ihre elektronische Dokumentation korrekt vorgenommen wurde. In diesem Fall kann auf die Datenvalidierung verzichtet werden.
- Bei statistischer Auffälligkeit im Vorjahr
- Bei einer Zufallsstichprobe aller Krankenhausstandorte, unabhängig von statistischer Auffälligkeit
- Bei einer Zufallsstichprobe derjenigen Krankenhausstandorte, die ihre Daten verspätet lieferten oder bereits gelieferte Daten verändert haben (sog. Nachlieferer).
Stellungnahmeverfahren
Erst nach der erfolgten Überprüfung der Daten und der ggf. erforderlichen Neuberechnung der Ergebnisse zu den planungsrelevanten Qualitätsindikatoren stehen die statistischen Auffälligkeiten final fest.
Im Stellungnahmeverfahren (Abbildung 3) wird geklärt, ob eine statistische Auffälligkeit als Qualitätsproblem zu werten ist oder ein Ausnahmetatbestand das abweichende Ergebnis erklären kann.
Die Krankenhausstandorte mit statistisch auffälligen Ergebnissen werden durch das IQTIG gebeten, zu ihren Ergebnissen Stellung zu nehmen. Eingehende Stellungnahmen werden durch das IQTIG mit Unterstützung von Fachkommissionen beraten und bewertet.
Wenn das Krankenhaus nachvollziehbar erklären kann, dass sein statistisch auffälliges Ergebnis nicht auf ein Qualitätsproblem zurückzuführen ist, weil eine besondere Versorgungssituation vorlag (ein Ausnahmetatbestand), erhält der betreffende Standort die Bewertung „zureichende Qualität“. Sofern kein Grund für das statistisch auffällige Ergebnis vorgetragen werden kann, welchen die Fachkommission als Ausnahmetatbestand akzeptiert, führt dies zu einer Bewertung als „unzureichende Qualität“.
Die Bewertung als „unzureichende Qualität“ oder „zureichende Qualität“ bezieht sich hierbei auf die Qualitätsanforderung des jeweiligen Indikators.
Das bedeutet, dass die veröffentlichten Ergebnisse der derzeit zehn Qualitätsindikatoren nur eine Bewertung einzelner Versorgungsaspekte, jedoch keine Bewertung der Qualität der Versorgung im Fachgebiet insgesamt, einer einzelnen Fachabteilung oder eines Krankenhauses in seiner Gesamtheit zulassen.
Konsequenzen
Die Ergebnisse zu den planungsrelevanten Qualitätsindikatoren werden seit dem Jahr 2018 veröffentlicht. Standortbezogene Indikatorergebnisse für alle beteiligten Krankenhäuser werden auf den Internetseiten des IQTIG angeboten.
Außerdem veröffentlichen die einzelnen Krankenhäuser die Ergebnisse für planungsrelevante Qualitätsindikatoren in ihren strukturierten Qualitätsberichten. Abbildung 4 zeigt, wie mit den Ergebnissen weiter verfahren wird.
Die Ergebnisse werden außerdem den jeweiligen Landeskrankenhausplanungsbehörden, den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen und den Landesarbeitsgemeinschaften zur Verfügung gestellt. Die Landeskrankenhausplanungsbehörden entscheiden, inwieweit diese Ergebnisse bei der Krankenhausplanung des betreffenden Landes berücksichtigt werden.
Hinweis: Der QI 330 wurde mit Beschluss des G-BA vom 16. Dezember 2021 ausgesetzt und findet vorerst für die Erfassungsjahre 2022 und 2023 keine Anwendung.
Download: Detaillierte Ergebnisse 2022
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Gynäkologische Operationen
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Mammachirurgie
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Geburtshilfe