Vorzeitiges Ende oder Abbruch einer ambulanten Psychotherapie
Das IQTIG wurde am 29. März 2023 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit der Prüfung und ggf. Erarbeitung des Einbezugs von Patientinnen und Patienten mit vorzeitigem Therapieende oder Therapieabbruch für das Verfahren QS ambulante Psychotherapie beauftragt.
Kern der Beauftragung ist, zu prüfen, wie Patientinnen und Patienten, die eine Psychotherapie abgebrochen oder vorzeitig beendet haben, in die bestehende Patientenbefragung einbezogen werden können. Diese ist für Patientinnen und Patienten, die eine Richtlinien-Psychotherapie regulär beendet haben, bereits validiert und wird ab Januar 2025 erprobt.
Der Abschlussbericht zur Prüfung des Einbezugs in die Patientenbefragung soll am 31. August 2025 beim G-BA abgegeben werden.
Zur Prüfung der Verständlichkeit des Fragebogens werden für den Zeitraum von Januar bis Februar 2025 Patientinnen und Patienten gesucht, die mit einer ambulanten Psychotherapie behandelt wurden und diese vorzeitig abgebrochen haben.