IQTIG veröffentlicht Kontaktadressen von Softwareanbietern für Mindestmengenregelung und Strukturabfrage gemäß QSFFx-RL

Berlin, 12. Juni 2023 - Das IQTIG erweitert sein Serviceangebot. Dazu hat das Institut die Kontaktadressen von dem Institut bekannten Firmen bereitgestellt, die auf Basis der Spezifikationen des IQTIG entsprechende Softwareprodukte für die Mindestmengenregelung und Strukturabfrage gemäß QSFFx-RL anbieten. Die Kontaktadressen finden Sie hier.

Das IQTIG ist vom Gemeinsamen Bundesausschuss ( G-BA) durch einen Generalbeschluss in die Lage versetzt, die Auswirkungen verschiedener Mindestmengenhöhen mit Blick auf verbleibende Krankenhäuser, aber auch im Hinblick auf Entfernungen und Fahrtzeiten von Patientinnen und Patienten zu schätzen. Dazu hat der G-BA für ausgewählte Krankenhausleistungen, bei denen die Qualität des Behandlungsergebnisses von der Menge der erbrachten Leistungen abhängig ist, Mindestmengen nach § 136b SGB V festgelegt.

Wird die erforderliche Mindestmenge von einem Krankenhausstandort voraussichtlich nicht erreicht, dürfen an diesem Standort entsprechende Leistungen in der Regel nicht angeboten werden.
Die „Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur“ (QSFFx-RL) legt die Mindestanforderungen an die Struktur- und Prozessqualität für die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit einer hüftgelenknahen Femurfraktur fest. Zentrales Ziel der Richtlinie ist die Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen und frühestmöglichen operativen Versorgung von Patienten mit einer hüftgelenknahen Femurfraktur.
Mit verbindlichen Standards zu Struktur, Personal und Verfahrensabläufen soll vor allem eine frühzeitige Versorgung sichergestellt werden, die ein wesentliches Kriterium für die Heilungschancen nach einer hüftgelenknahen Femurfraktur darstellt.

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Marc Kinert
Leiter Stabsbereich Presse und Kommunikation

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