Neues Verfahren QS ambulante Psychotherapie: Regionale Erprobung am 1. Januar 2025 gestartet
Berlin, 2. Januar 2025 - Am 1. Januar 2025 ist in Nordrhein-Westfalen die regionale Erprobung des Qualitätssicherungsverfahrens "psychotherapeutische Versorgung gesetzlich Krankenversicherter“ (QS ambulante Psychotherapie) gestartet. Über einen Zeitraum von sechs Jahren werden bis zum 31. Dezember 2030 technische, organisatorische und inhaltliche Aspekte des Verfahrens geprüft. Dazu werden in zwei aufeinander folgenden zweijährigen Erfassungszeiträumen Daten mittels einer fallbezogenen Dokumentation der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie einer Patientenbefragung erhoben, ausgewertet und berichtet.
Ein zentrales Element der regionalen Erprobung ist die Durchführung von Regionalkonferenzen unter Einbindung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Fachöffentlichkeit. Ab dem Vorliegen der ersten Ergebnisse im dritten Jahr der Erprobung werden auf den Regionalkonferenzen die vorläufigen Ergebnisse berichtet und gemeinsam diskutiert.
Die Erprobung unterliegt einer wissenschaftlichen Begleitevaluation durch das IQTIG. Nach Ablauf des Erprobungszeitraums entscheidet der G-BA über die bundesweite Einführung des QS-Verfahrens.
§136a Abs. 2a SGB V verpflichtet den G-BA zur Erstellung einer Richtlinie für ein einrichtungsübergreifendes sektorspezifisches QS-Verfahren für die ambulante psychotherapeutische Versorgung. Vor diesem Hintergrund hat der G-BA das IQTIG mit der Entwicklung des Verfahrens QS ambulante Psychotherapie beauftragt und in der "Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung" (DeQS-RL) die entsprechenden Regelungen normiert.
Übergeordnetes Ziel des QS-Verfahrens ist die Beurteilung und Förderung der Versorgungsqualität ambulant durchgeführter Psychotherapien. Adressiert werden ambulante einzelpsychotherapeutische Behandlungen erwachsener, gesetzlich versicherter Patientinnen und Patienten mit Kurz- oder Langzeittherapie, die von ärztlichen oder Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit einem gemäß Psychotherapie-Richtlinie anerkannten psychotherapeutischen Verfahren durchgeführt werden.
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Marc Kinert
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