Qualitätsverträge nach § 110a SGB V
Ebenfalls im Krankenhausstrukturgesetz wurde festgelegt, dass der G-BA vier Leistungen oder Leistungsbereiche beschließen soll, zu denen Verträge nach §110a SGB V mit Vereinbarungen zu Anreizen für die Einhaltung besonderer Qualitätsanforderungen erprobt werden sollen. Das IQTIG wurde beauftragt, bis zum 31.7.2017 ein Evaluationskonzept als Basis für die spätere Evaluierung der Qualitätsverträge zu erarbeiten.
Weitere Informationen
Marc Kinert
Leiter Stabsbereich Presse und Kommunikation
Telefon: (030) 58 58 26 - 170
Mail: presse(at)iqtig.org