Spezifikation für die Mindestmengenregelungen
Auftragsdetails | |
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Auftragsname | Spezifikation für die Mindestmengenregelungen |
Auftragsdatum | 17.05.2018 |
Abgabefrist | 07.01.2019 verlängert bis 15.05.2019 |
Abgabe | 15.05.2019 (termingerecht) |
Status | abgegeben |
Beauftragung | Erstellung der Spezifikation für die Mindestmengenregelung für das Erfassungsjahr 2019 |
Beteiligungsverfahren | nein |
Auftragsinhalt
Das IQTIG wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beauftragt, zum Zwecke einer bundeseinheitlichen und softwarebasierten Erfassung, Erhebung und Übermittlung der Anzahl mindestmengenrelevanter Leistungen die Softwarespezifikation zu erstellen. Das IQTIG hat die Spezifikation auf Grundlage der „Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß § 136b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser (Mindestmengenregelungen, Mm-R)“ unter besonderer Berücksichtigung der Vorgaben in den §§ 3 und 5 der Mm-R zu erstellen.
Der G-BA hat die vom IQTIG vorgelegte Version am 20. Juni 2019 beschlossen.