10 Jahre Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen
Seit 2015 ist das IQTIG das zentrale Institut für die gesetzlich verankerte Qualitätssicherung im Gesundheitswesen in Deutschland. Als unabhängige wissenschaftliche Einrichtung beraten wir den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) dabei, wie sie die medizinische Versorgungsqualität messen und verbessern können. Gegründet wurde das IQTIG am 9. Januar 2015 mit der ersten Sitzung des Stiftungsrats der gleichnamigen Stiftung in Berlin.
Im Auftrag des G-BA entwickeln wir Qualitätsindikatoren, mit denen die Qualität der Gesundheitsversorgung gemessen wird. Der G-BA entscheidet dann, ob er unsere Indikatoren zur Qualitätsmessung einsetzen möchte. Wir führen Qualitätssicherungsverfahren im Auftrag des G-BA durch, 16 davon nach der "Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung" (DeQS-RL).
Das IQTIG in Zahlen (Auswertungsjahr 2025)
16
Qualitätssicherungsverfahren nach DeQS-Richtlinie
3
Verfahren mit Strukturerhebungen
396
Qualitätsindikatoren und Transparenzkennzahlen
ca. 19 Mio
Vom IQTIG nach DeQS verarbeitete Datensätze
Berlin, 30. November 2023 - Das IQTIG hat in Bezug auf zeitliche Zusammenhänge und die berichteten Zeiträume in seinen Produkten einheitliche Begriffe definiert und ihre Nutzung als Ordnungskriterium, z. B. in Dateinamen, für die jeweiligen IQTIG-Produkte festgelegt. Betroffen von der Umstellung sind u. a. die Jahresauswertungen und dazugehörigen Quartalsauswertungen, die endgültigen Rechenregeln, der Bundesqualitätsbericht sowie die Mandantenfähige Datenbank. Vor allem die Verwendung des Begriffs „Auswertungsjahr“ ermöglicht es, durch eine Jahreszahl die meisten IQTIG-Produkte eindeutig und korrekt zu bezeichnen.
Eine zentrale Änderung ist die Einführung und Anwendung eines neuen Ordnungskriteriums: das Auswertungsjahr (AJ).
Das Auswertungsjahr ist als das Jahr definiert, in dem eine Jahresauswertung erzeugt und an die Stakeholder – z. B. Krankenhäuser, Arztpraxen oder den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) - übermittelt wird. Es dient hierbei als allgemeine Klammer, um Dokumente und Daten aus verschiedenen Datenquellen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfasst und / oder übermittelt werden und gleichzeitig in ein einzelnes Produkt, wie zum Beispiel eine Auswertung überführt werden sollen, einheitlich bezeichnen und einordnen zu können.
Mit der Verwendung des Auswertungsjahres zur Benennung ist es nun möglich, den Großteil der IQTIG-Produkte unter Angabe von nur einer einzelnen, einheitlichen Jahreszahl zu erzeugen und zu übermitteln bzw. zu veröffentlichen.
Erfassungsjahr bleibt als Information erhalten
Da die Angabe des Erfassungsjahres (EJ) – des Jahres, in dem eine Patientin oder ein Patient entlassen (stationär) oder behandelt (ambulant) wurde – weiterhin eine sehr wichtige Information darstellt, werden auch zukünftig Angaben zum Erfassungsjahr in den verschiedenen Produkten gemacht.
Weiterhin wurden auch für die Begriffe Spezifikationsjahr, Berichtszeitraum und Vergleichszeiträume konkrete Definitionen festgelegt.
Ausführliche Erläuterungen werden in einem Informationsschreiben an alle Verfahrensteilnehmer gesandt.
Die Umstellung auf die neuen Begriffsdefinitionen erfolgt mit der Erstellung und Auslieferung der Zwischenberichte zum dritten Quartal (Q3) im Dezember 2023. Die Zwischenberichte stellen inhaltlich Teilmengen zum Jahresbericht im Auswertungsjahr 2024 dar und orientieren sich an dessen Jahresbezug. Aus diesem Grund werden die Q3-Zwischenberichte mit Q3/AJ2024 bezeichnet werden.
Durch diesen Wechsel in der Dateibenennung ergibt sich in der chronologischen Reihenfolge der diesjährigen Zwischenberichte daher ein scheinbarer Sprung von Q2/2023 (Zuordnung zum Erfassungsjahr) zu dann Q3/AJ2024.
Aufgabengebiet des IQTIG in der externen Qualitätssicherung
Das Aufgabengebiet des IQTIG ist die vergleichende einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung der Gesundheitsversorgung nach § 136 ff. SGB V. Als Stiftungseinrichtung des G-BA ist das Institut fachlich unabhängig (§ 137a Abs. 1 SGB V). Das IQTIG arbeitet vor allem im Auftrag des G-BA, kann aber auch vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beauftragt werden.
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