Personelle Ausstattung von Perinatalzentren: IQTIG startet am 1. Januar 2019 zweite Strukturabfrage
Krankenhausstandorte, die sehr kleine Frühgeborene behandeln, sind seit Anfang 2018 verpflichtet Angaben zur strukturellen sowie personellen Ausstattung der Einrichtung an das IQTIG zu übermitteln. Damit soll geprüft werden, ob diese Perinatalzentren (Versorgungsstufe I und II) bzw. Einrichtungen mit perinatalem Schwerpunkt (Versorgungsstufe III) die festgelegten strukturellen und personellen Voraussetzungen einhalten.
Grundlage für die Abfrage ist die Qualitätssicherungs-Richtlinie für Früh- und Reifgeborene (QFR-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Perinatalzentren sind Spezialkliniken, die sich auf die medizinische Behandlung sehr kleiner Frühgeborener mit einem Geburtsgewicht von unter 1.500 Gramm spezialisiert haben. Für Frühchen mit einem Geburtsgewicht von mindestens 1.500 Gramm sind Einrichtungen mit perinatalem Schwerpunkt (Versorgungsstufe III) zuständig.
Das IQTIG nimmt die Daten der Strukturabfrage einmal im Jahr entgegen – immer zwischen dem 1. und 15. Januar. Bis 31. Januar sind noch Korrekturen der übermittelten Angaben möglich. Die erfassten Daten beziehen sich jeweils auf das Jahr zuvor. Im Januar 2019 werden demnach die Daten aus dem Erfassungsjahr 2018 erhoben. Im Jahr 2018 beteiligten sich insgesamt 310 Einrichtungen an der Strukturabfrage.
Nach Auswertung der Daten übergibt das IQTIG seinen Bericht an den G-BA, der dann über Ergänzungen oder Weiterentwicklungen der entsprechenden Qualitätssicherungs-Richtlinie entscheidet.
Zur Übermittlung der Daten besteht die Möglichkeit die Registrierungsplattform https://login.perinatalzentren.org zu nutzen oder die Daten an nicu(at)iqtig.org zu senden.
Weitere Informationen
Marc Kinert
Leiter Stabsbereich Presse und Kommunikation
Telefon: (030) 58 58 26 - 170
Mail: presse(at)iqtig.org