PlanQI
1. Der G-BA beauftragt das IQTIG in einem ersten Schritt, aus den vorhandenen, gemäß QSKH-RL erhobenen Qualitätsindikatoren zur Struktur-, Prozess-und Ergebnisqualität, Qualitätsindikatoren zu empfehlen, die gemäß § 136c Abs. 1 Satz 1 SGB V als Grundlage für qualitätsorientierte Entscheidungen der Krankenhausplanung geeignet sind. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass ein erster Beschluss des G-BA zu den planungsrelevanten Qualitätsindikatoren bis zum 31. Dezember 2016 zu fassen ist.
2. Der G-BA beauftragt das IQTIG, ein Verfahren gemäß § 136c Abs. 2 SGB V zur Übermittlung einrichtungsbezogener Auswertungsergebnisse zu nach § 136c Abs. 1 Satz 1 SGB V beschlossenen planungsrelevanten Qualitätsindikatoren an die für die Krankenhausplanung zuständigen Behörden einschließlich Maßstäben und Kriterien zur Bewertung der Qualitätsergebnisse zu entwickeln. Hierbei ist gemäß § 136c Abs. 2 Satz 3 SGB V zu berücksichtigen, dass das Auswertungsverfahren für die planungsrelevanten Qualitätsindikatoren einschließlich des strukturierten Dialogs um sechs Monate verkürzt werden soll.