Spezifikation zu Datenserviceinformationen 2021 V05
Stand: 02.12.2020
Die Emailadressen für den Datenservice für Krankenhäuser in Bayern und Baden-Württemberg wurden auf den vorherigen Wert zurückgesetzt.
Außerdem gilt in Schleswig-Holstein für die Spezifikation ab 2021 eine neue Emailadresse.