Datengestützte einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung: IQTIG veröffentlicht Mandantenfähige Datenbank
Meilenstein in der Umsetzung der datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Das IQTIG hat die Mandantenfähige Datenbank online gestellt.
Die Mandantenfähige Datenbank ist ein vom IQTIG im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) entwickeltes Portal zur Unterstützung des Stellungnahmeverfahrens nach der „Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung“ (DeQS-RL). Sie enthält alle Ergebnisse der DeQS-Qualitätssicherungsverfahren und die den Berechnungen zugrundeliegenden Falldaten aus der QS-Dokumentation und den Sozialdaten der Krankenkassen.
„Dies ist ein Meilenstein in der Umsetzung der datengestützten Qualitätssicherung“, sagt Institutsleiter Prof. Claus-Dieter Heidecke. „Mit der Mandantenfähigen Datenbank können die Stellungnahmeverfahren im Rahmen der datengestützten Qualitätssicherung wesentlich effizienter durchgeführt werden. Dies ist ein weiterer Schritt zur Neuausrichtung und Optimierung der datengestützten Qualitätssicherung.“ so Prof. Claus Dieter Heidecke.
Die Ergebnisse werden zentral vom IQTIG als Bundesauswertungsstelle für alle spezifizierten stationären und ambulanten Eingriffe berechnet. Das Stellungnahmeverfahren wird dezentral von den Landesarbeitsgemeinschaften für Qualitätssicherung oder dem IQTIG als bewertende Stelle durchgeführt. Um z. B. Auffälligkeiten eines Leistungserbringers im Stellungnahmeverfahren nachvollziehen und bewerten zu können, können die Landesarbeitsgemeinschaften nun erstmals auf die nur im IQTIG vorliegenden Datenpools zugreifen. Die Mandantenfähige Datenbank führt aus der gesamten internen und externen Verarbeitungskette der datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung alle relevanten Daten eines QS-Verfahrensjahres in einem System zusammen, um die Landesarbeitsgemeinschaften und umfassend bei einer effizienten Durchführung des Stellungnahmeverfahrens und dem Nachhalten von Zielvereinbarungen zu unterstützen.
Nach der Freigabe der Mandantenfähige Datenbank durch den G-BA kann die Nutzung unmittelbar beginnen. Die Mandantenfähige Datenbank wird für das Stellungnahmeverfahren im nächsten Jahr weiterentwickelt, um dessen Durchführung noch stärker zu erleichtern.
Wesentlicher Baustein des Umsetzungskonzeptes ist die Einhaltung des Datenschutzes. Ein Rechte- und Rollensystem sowie Filtermechanismen in der Mandantenfähigen Datenbank stellen sicher, dass grundsätzlich nur die Daten eingesehen werden können, die für eine konkrete Bewertung notwendig sind.
G-BA beschließt Veröffentlichung mehrerer IQTIG-Berichte
Das Plenum des G-BA hat mehrere Berichte des IQTIG zur Veröffentlichung freigegeben. Dazu gehören u.a. das „Konzept für eine onlinebasierte Patientenbefragung“, der „Abschlussbericht zum QS-Verfahren Lokal begrenztes Prostatakarzinom“ sowie der „Bericht zur Verknüpfung der Leistungsbereiche Geburtshilfe und Neonatologie“.
Alle Berichte des IQTIG stehen auf der Website des Instituts zum Download bereit: iqtig.org/veroeffentlichungen/.
Aufgabengebiet des IQTIG in der externen Qualitätssicherung
Das Aufgabengebiet des IQTIG ist die vergleichende einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung der Gesundheitsversorgung nach §136 ff SGB V. Als Stiftungseinrichtung des G-BA ist das Institut fachlich unabhängig (§ 137a Abs. 1 SGB V). Das IQTIG arbeitet vor allem im Auftrag des G-BA, kann aber auch vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beauftragt werden.
Weitere Informationen zur Arbeit des Instituts finden Sie unter iqtig.org.
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Weitere Informationen
Marc Kinert
Leiter Stabsbereich Presse und Kommunikation
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