Regionale Erprobung des Qualitätssicherungsverfahrens QS ambulante Psychotherapie

Berlin, 24. April 2024 - Am Mittwoch, 18. September 2024 von 15.00 bis 18.00 Uhr und Freitag, 20. September 2024 von 14.00 bis 17.00 Uhr veranstaltet das IQTIG die erste Regionalkonferenz zur regionalen Erprobung des Qualitätssicherungsverfahrens „ambulante psychotherapeutische Versorgung gesetzlich Krankenversicherter“ (QS ambulante Psychotherapie).

Ziel der als Informationsveranstaltung vorgesehenen Konferenz ist, alle maßgeblich an dem QS-Verfahren Beteiligten, insbesondere die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, vor dem Start umfänglich über das Qualitätssicherungsverfahren (QS-Verfahren) mit seinen Qualitätsindikatoren und Datenflüssen sowie die Durchführung und Ziele der Erprobung zu informieren, diese mit ihren Erfahrungen an der Ausgestaltung zu beteiligen und bei der Einführung des QS-Verfahrens zu unterstützen.
Die Teilnahme an dieser und zukünftigen Konferenzen ist freiwillig.
Erprobung des QS-Verfahrens
Laut Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 18. Januar 2024 soll das QS-Verfahren QS ambulante Psychotherapie am 1. Januar 2025 mit einem regional begrenzten Erprobungsbetrieb in Nordrhein-Westfalen starten, der zum 31. Dezember 2030 endet.
Über einen Zeitraum von sechs Jahren soll die regionale Erprobung dazu dienen, technische, organisatorische und inhaltliche Aspekte des Verfahrens zu prüfen. Dazu werden in zwei aufeinander folgenden zweijährigen Erfassungszeiträumen Daten mittels einer fallbezogenen Dokumentation der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und mittels einer Patientenbefragung erhoben, ausgewertet und berichtet.
Die Erprobung unterliegt einer wissenschaftlichen Begleitevaluation durch das IQTIG.
Ein zentrales Element der regionalen Erprobung ist die Durchführung von Regionalkonferenzen unter Einbindung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Fachöffentlichkeit. Ab dem Vorliegen der ersten Ergebnisse im dritten Jahr der Erprobung werden auf den Regionalkonferenzen die vorläufigen Ergebnisse berichtet und gemeinsam diskutiert.

Nach Ablauf des Erprobungszeitraums entscheidet der G-BA über die bundesweite Einführung des QS-Verfahrens.
Hintergrund des QS-Verfahrens
§136a Abs. 2a SGB V verpflichtet den G-BA zur Erstellung einer Richtlinie für ein einrichtungsübergreifendes sektorspezifisches QS-Verfahren für die ambulante psychotherapeutische Versorgung. Vor diesem Hintergrund hat der G-BA das IQTIG mit der Entwicklung des Verfahrens QS ambulante Psychotherapie beauftragt und in der "Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung" (DeQS-RL) die entsprechenden Regelungen normiert.
Die Messung und Bewertung der Versorgungsqualität basiert auf Qualitätsindikatoren (QI). Die QI sind zum einen auf Basis einer fallbezogenen QS-Dokumentation definiert. Diese findet durch die Leistungserbringer statt.
Zum anderen werden QI aus einer Patientenbefragung abgeleitet. Hierzu wird Patientinnen und Patienten nach Abschluss ihrer Therapie ein Fragebogen an ihre Heimatadresse geschickt. Die Teilnahme ist anonym und freiwillig.
Mit der Einbindung sowohl der Leistungserbringerperspektive als auch der Patientenperspektive kann ein ausgewogenes Bild zu relevanten Dimensionen der Versorgungsqualität gezeichnet werden.
Ziel des QS-Verfahrens
Übergeordnetes Ziel des QS-Verfahrens ist die Beurteilung und Förderung der Versorgungsqualität ambulant durchgeführter Psychotherapien. Adressiert werden ambulante einzelpsychotherapeutische Behandlungen erwachsener, gesetzlich versicherter Patientinnen und Patienten mit Kurz- oder Langzeittherapie, die von ärztlichen oder Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit einem gemäß Psychotherapie-Richtlinie anerkannten psychotherapeutischen Verfahren durchgeführt werden.
Eine Übersicht über alle Qualitätsindikatoren bzw. Kennzahlen finden Sie im Downloadbereich.
Kontakt
Dr. Theresa Beddig, Mira Hassan: psychotherapie@iqtig.org.

Downloads