QSFFx-RL: Entwicklung von Kennzahlen und Qualitätsparametern - Teil B
Auftragsdetails | |
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Auftragsname | QSFFx-RL: Entwicklung von Kennzahlen und Qualitätsparametern - Teil B |
Auftragsdatum | 14.05.2020 |
Abgabefrist | 14.05.2021 |
Abgabe | 12.05.2021 (termingerecht) |
Status | abgegeben |
Beauftragung | Übernahme von Aufgaben gemäß § 9 Absatz 2 und § 10 Absatz 3 der Richtlinie zur Versorgung von hüftgelenksnahen Femurfraktur (QSFFx-RL) |
Beteiligungsverfahren | nein |
Auftragsinhalt
Entwicklung bzw. Auswahl geeigneter Qualitätsparameter gemäß § 10 Absatz 3 der "Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur" (QSFFx-RL). Es sind geeignete Qualitätsparameter zu entwickeln bzw. auszuwählen, um die Erreichung der Ziele gemäß § 2 QSFFx-RL in Krankenhäusern, die die Ausnahmeregelung gemäß § 10 Absatz 2 QSFFx-RL geltend machen, beurteilen zu können. In Fällen, in denen ein Ziel gemäß § 2 QSFFx-RL nicht durch einenoder mehrere spezifische Qualitätsparameter abgebildet werden kann, ist zu prüfen, inwiefern ein Surrogat genutzt werden kann. Eventuelle Limitationen sowie sich daraus ergebende weiterführendeHandlungsbedarfe sind darzustellen.