PPP - Berichtskonzept
Auftragsdetails | |
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Auftragsname | PPP - Berichtskonzept |
Auftragsdatum | 15.05.2020 |
Abgabefrist | 31.01.2021 |
Abgabe | 31.01.2021 (termingerecht) |
Status | abgegeben |
Beauftragung | Beauftragung des IQTIG mit der Übernahme von Aufgaben gemäß der PPP-RL |
Beteiligungsverfahren | nein |
Auftragsinhalt
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das IQTIG am 14. Mai 2020 damit wird beauftragt, ein Auswertungs- und Berichtskonzeptes zur Erstellung der Jahresberichte gemäß § 11 Abs. 9 der "Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie" (PPP-RL) und der Quartalsberichte nach § 11 Abs. 12 Nr. 4 PPP-RL zu entwickeln. Dabei ist für die Auswertung der erhobenen Daten des Erfassungsjahres 2020, die unter Verwendung des Servicedokuments gemäß § 16 Abs. 5 PPP-RL erhoben werden, ein Berichtsformat auf Grundlage des Servicedokuments zu entwickeln. Dies schließt die Aufbereitung der Daten gemäß § 11 Abs. 10 PPP-RL zum Zwecke der Veröffentlichung im strukturierten Qualitätsbericht nach § 136b Abs. 1 Nr. 3 SGB V entsprechend den in den Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser (Qb-R) normierten Vorgaben ein. 2 Erfasst sind zudem insbesondere auch die Prüfung der Daten auf Vollständigkeit und Plausibilität gemäß § 11 Abs. 7 PPP-RL und die Auswertung der Daten gemäß § 11 Abs. 8 PPP-RL i.V.m. § 14 Abs. 1 und 3 PPP-RL sowie die Aufgaben gemäß § 11 Abs. 11 und Abs. 12 Nr. 5 PPP-RL.
Das Auswertungs- und Berichtskonzept ist bis zum 31. Januar 2021 vorzulegen.
Veröffentlichungen
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Auswertungs- und Berichtskonzept (Erfassungsjahr 2022)
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Quartalsberichte (Erfassungsjahr 2021)
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Auswertungs- und Berichtskonzept (Erfassungsjahr 2021)